IHK-Magazin Ausgabe 07/2022

TIPPS

UNTER- NEHMENS- FÜHRUNG

Damit beim Blick auf die Versi- cherungspolice nicht das Lachen vergeht, sind Industrie- und Handelskammern als Prüforgan in verschiedenen Bereichen aktiv.

FINANZ-, VERSICHERUNGS- UND IMMOBILIENWIRTSCHAFT Vermittlerregister sorgt für Transparenz

U m Transparenz zu ge- währleisten, eine hohe Beratungsqualität sicher- zustellen und schwarze Schafe auszusondern, sind die An- forderungen an Vermittler im Finanz-, Versicherungs- und Immobilienbereich gestiegen. Die Rolle der IHK dabei: Als Aufsichtsbehörde registriert sie neue Anbieter und erinnert an Pflichten. So gibt es seit einigen Jahren ein Berufsregister für Ver- mittler von Versicherungen, Finanzanlagen und Immobili- endarlehen. Die Industrie- und Handelskammern haben die hoheitliche Aufgabe, diese Re- gister zu führen. Wer ins Regis- ter aufgenommen werden will, braucht zunächst die Erlaubnis, sein Gewerbe auszuüben. Diese Erlaubnis erteilt ebenfalls die IHK, wenn bestimmte Voraus- setzungen erfüllt sind. Auch Immobilienmakler, Darlehens-

vermittler, Bauträger und Bau- betreuer sowie Wohnimmo- bilienverwalter benötigen für ihre gewerbsmäßige Tätigkeit eine Erlaubnis – diese erteilt ebenfalls die IHK. Sie hält da- für nicht nur die erforderlichen Anträge bereit, sondern hat auch Hinweise und Checklis- ten zusammengestellt für den besseren Überblick, welche Vo- raussetzungen und Unterlagen im Detail erforderlich sind. Ein Beispiel: Da es bei der Vermitt- lung von Finanzprodukten oder Versicherungen oft um hohe Summen geht, ist eine Vermö- gensschadenshaftpflichtver- sicherung für die Finanzanla- genvermittlung unabdingbar und muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Mit wenigen Ausnahmen müssen Vermittler von Ver- sicherungen, Finanzanlagen und Immobiliendarlehen außerdem belegen, dass sie

sich in ihrem jeweiligen Tätig- keitsfeld auch tatsächlich gut auskennen – als Nachweis gilt die entsprechende IHK-Sach- kundeprüfung. Informationen zu Inhalten und Prüfungster- minen gibt es ebenfalls bei der IHK. Vermittler haben zudem zahlreiche Informations-, Beratungs- und Dokumenta- tionspflichten. Bei der Finanz- anlagenvermittlung etwa gilt es, Interessenskonflikte zu vermeiden beziehungs- weise offenzulegen. Finanz- anlagenvermittler sind auch verpflichtet, die Anleger über mögliche Risiken, Kosten und Nebenkosten informieren. Die neue EU-Transparenzver- ordnung schreibt zudem vor, dass die Nachhaltigkeit einer Kapitalanlage Thema bei der Beratung sein muss. Für Ver- sicherungsvermittler und -be- rater wiederum gibt es unter anderem eine Weiterbildungs- pflicht.

Anträge und Checklisten zu § 34c GewO, unterteilt nach Aufgabenbereich, sind auf der IHK-Website abrufbar unter:

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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2022

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