IHK-Magazin Ausgabe 07/2022

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Die in der Sitzung des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juli 2020 be- schlossene Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen wird wie folgt geändert:

Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen

Die in der Sitzung des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juli 2020 be- schlossene Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfun- gen wird wie folgt geändert:

In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschu- lungsprüfungen wird § 2 Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert:

In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen wird § 2 Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert:

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, sofern in einer Anlage zur Prüfungsordnung für bestimmte Prüfungsausschüsse keine höhere Anzahl festgelegt ist. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sach- kundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 Satz 2 BBiG).

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, sofern in einer Anlage zur Prüfungsordnung für bestimmte Prüfungsausschüsse keine höhere Anzahl festgelegt ist. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sach- kundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 Satz 2 BBiG).

Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschu- lungsprüfungen wird um die Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 ergänzt:

Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen wird um die Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 ergänzt:

Prüfungsausschuss für den Abschluss ....

Gegebenenfalls regionale Zuständigkeit

Anzahl der Mitglieder (ohne Stellvertreterin- nen/Stellvertreter)

Prüfungsausschuss für den Abschluss ....

Gegebenenfalls regionale Zuständigkeit

Anzahl der Mitglieder (ohne Stellvertreterin- nen/Stellvertreter)

Eisenbahner/-in im Betriebsdienst

5

Küchenmeister

5

Koch/Köchin

5

Die Änderungen wurden am 12. Mai 2022 durch das Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit dem Aktenzeichen WM42-42-700/1 genehmigt.

Pharmakant/-in

5

Die Änderungen wurden am 12. Mai 2022 durch das Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit dem Aktenzeichen WM42-42-700/1 genehmigt.

Mannheim, 19. Juli 2022

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Mannheim, 19. Juli 2022

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Präsident

Hauptgeschäftsführer

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Präsident

Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Änderung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.

Die vorstehende Änderung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.

Mannheim, 19. Juli 2022

Mannheim, 19. Juli 2022

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Präsident

Hauptgeschäftsführer

Präsident

Hauptgeschäftsführer

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