ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Die in der Sitzung des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juli 2020 be- schlossene Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen wird wie folgt geändert:
Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen
Die in der Sitzung des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juli 2020 be- schlossene Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfun- gen wird wie folgt geändert:
In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschu- lungsprüfungen wird § 2 Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert:
In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen wird § 2 Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert:
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, sofern in einer Anlage zur Prüfungsordnung für bestimmte Prüfungsausschüsse keine höhere Anzahl festgelegt ist. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sach- kundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, sofern in einer Anlage zur Prüfungsordnung für bestimmte Prüfungsausschüsse keine höhere Anzahl festgelegt ist. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sach- kundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschu- lungsprüfungen wird um die Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 ergänzt:
Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen wird um die Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 ergänzt:
Prüfungsausschuss für den Abschluss ....
Gegebenenfalls regionale Zuständigkeit
Anzahl der Mitglieder (ohne Stellvertreterin- nen/Stellvertreter)
Prüfungsausschuss für den Abschluss ....
Gegebenenfalls regionale Zuständigkeit
Anzahl der Mitglieder (ohne Stellvertreterin- nen/Stellvertreter)
Eisenbahner/-in im Betriebsdienst
5
Küchenmeister
5
Koch/Köchin
5
Die Änderungen wurden am 12. Mai 2022 durch das Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit dem Aktenzeichen WM42-42-700/1 genehmigt.
Pharmakant/-in
5
Die Änderungen wurden am 12. Mai 2022 durch das Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit dem Aktenzeichen WM42-42-700/1 genehmigt.
Mannheim, 19. Juli 2022
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Mannheim, 19. Juli 2022
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Die vorstehende Änderung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.
Die vorstehende Änderung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.
Mannheim, 19. Juli 2022
Mannheim, 19. Juli 2022
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Manfred Schnabel
Dr. Axel Nitschke
Präsident
Hauptgeschäftsführer
Präsident
Hauptgeschäftsführer
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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2022
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