IHK-Magazin Ausgabe 2/2025

TIPPS

SCHIEDSVERFAHREN Damit am Ende alle glücklich sind Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern sind immer ein Risiko. Eine Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die Schiedsgerichtsbarkeit.

UNTER- NEHMENS- FÜHRUNG

1.  Schiedsgerichtsbarkeit ist schnell: Die Schiedsrichter sind private Dienstleister, die als solche sofort für die Be- arbeitung der Streitsache zur Verfügung stehen (andernfalls sollten sie nicht ausgewählt werden). Daher können Zeit- verluste vermieden werden, die bei der Einschaltung der überlasteten staatlichen Ge- richte in der Regel unumgäng- lich sind. Auch das Verfahren selbst kann flexibler, unbüro- kratischer und daher häufig schneller geführt werden als ein Verfahren vor den ordent- lichen Gerichten. 2. Schiedsgerichtsbarkeit ist vertraulich: Das Verfahren ist von Schiedsrichtern und Parteien streng vertraulich zu behandeln. Anders als bei einem öffentlichen Verfahren vor ordentlichen Gerichten können vertrauliche Details daher nicht nach außen drin- gen. Viele Unternehmen sehen dies als einen ganz wesentli- chen Vorteil. 3.  Schiedsgerichtsbarkeit kann Geschäftsbeziehungen bewahren: Die Führung eines Schiedsverfahrens wird wegen der kaufmännischen Wurzeln der Schiedsgerichtsbarkeit von vielen Unternehmern als eine adäquate Form der Streitbei- legung angesehen. Nach Ab- schluss des Schiedsverfahrens, das im Übrigen sehr häufig mit einer einvernehmlichen Einigung endet, können die Geschäfte häufig unbelasteter weitergeführt werden, als dies nach Führung eines Gerichts- prozesses der Fall ist.

Schiedsrichter in der Ver- fahrensgestaltung freier und flexibler als die Richter eines staatlichen Gerichtes. Ebenso können die Parteien stärkeren Einfluss auf das Verfahren nehmen. Möglich ist zum Bei- spiel die Auswahl von Schieds- richter, Verhandlungsorte und Verfahrenssprache. Einzige Voraussetzung ist jeweils die einvernehmliche Einigung der Parteien. Diese Flexibilität kann zu schnellen und preis- günstigen Lösungen führen, die vor einem staatlichen Ge- richt nicht zu erzielen wären. Worin besteht der Unterschied zu Schlichtung und Mediation? Anders als bei der Schlichtung und der Mediation entscheidet das Schiedsgericht am Ende des Verfahrens verbindlich über die geltend gemachten Ansprü- che. Diese Entscheidung hat für die Parteien die Wirkung eines auf dem ordentlichen Rechts- wege ergangenen Urteils. Die Schiedsrichter können sich nicht auf die Ausarbeitung einer möglichen Lösung be- schränken und den Parteien deren Umsetzung vorschlagen. Das Schiedsverfahren endet immer mit einem endgültigen Schiedsspruch oder mit einem Beschluss nach § 1056 ZPO (z. B. durch Vergleich oder Klage- rücknahme). Allerdings werden auch die Schiedsrichter aus- loten, ob die Chance zu einer gütlichen Einigung besteht.

Was ist ein Schiedsgericht?

Problem aus der Welt geschafft: Am Ende eines Schiedsverfahrens kann ein gütliche Einigung stehen.

Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde von Kaufleuten als Al- ternative zu den Verfahren vor den staatlichen Gerichten ent- wickelt, um die damit mitunter verbundenen Unzulänglichkei- ten zu vermeiden. Es handelt sich nicht um staatliche, son- dern um private Gerichte, die über Streitigkeiten zwischen zwei Parteien entscheiden. Da der privaten Schiedsgerichts- barkeit anders als der ordent- lichen Gerichtsbarkeit keine staatliche Gewalt zukommt, kann ein Schiedsgericht nur dann über eine Streitigkeit verbindlich richten, wenn sich die Parteien des Streits zuvor auf die Schiedsgerichtsbarkeit als Entscheidungsinstrument geeinigt haben. Im Vergleich zum Verfahren vor einem ordentlichen Gericht sind die

Auch die IHK führt Schieds- verfahren durch. ihk.de/ rhein-neckar/ schiedsver- fahren

Was sind die Vor- und Nachteile eines

Schiedsverfahrens?

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