IHK-Magazin Ausgabe 2/2025

TIPPS

UMWELT & ENERGIE

ABWÄRMEVERBRAUCH Daten bis März melden

NEUE EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG IHK-Tipps im April

NACH PARAGRAF 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtend- energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bun- desstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermit- teln, die dafür eine entsprechende Plattform zur Verfügung stellt. Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt beziehungsweise bestätigt werden. Das Portal für die Plattform für Abwärme ist seit April 2024 verfügbar, die Einreichung von Meldungen im Portal ist seit Anfang November 2024 freigeschaltet. Die erstmalige Meldefrist für die Plattform für Abwärme war der 1. Januar 2025.

DIE IHK INFORMIERT AM 1. APRIL um 14:00 Uhr in Mann- heim zu den neuen Pflichten der EU-Verpackungsverord- nung. Diese ist im Januar in Kraft getreten, es gilt eine 18-monatige Übergangsfrist. Insbesondere Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren sowie Unter- nehmen, die nur an gewerbliche Kunden oder Nutzer verkaufen, sind betroffen. Zu unterscheiden sind künftig „Erzeuger“ und „Hersteller“ von Verpackungen bzw. ver- packten Waren. Unbedingt beachten: Weiter in Kraft bleibt eine Vielzahl an anderen Vorschriften, insbesondere das deutsche Verpackungsgesetz und die Vorschriften zu Ein- wegkunststoffen.

www.bfee-online.de (Stichwort „Plattform für Abwärme“)

ihk.de/rhein-neckar/verpackungsgesetz-registrierungspflicht

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