ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
1.2 Stellung des Ausbil- dungsbetriebes am Markt (§ 8 Abs. 2, Abschnitt C, Nr. 1.2)
a) Einflüsse auf den Ausbildungsbetrieb erläutern, insbesondere
1.6 Umweltschutz (§ 8 Abs. 2, Ab-
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umwelt- belastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
schnitt C, Nr. 1.6)
• Standort
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Aus- bildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären
• Verkaufsform
• Sortimentsgestaltung
• Preisgestaltung
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
• Verkaufsraumgestaltung
• Mitbewerber / Konkurrenten
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonen- den Energie- und Materialverwendung nutzen
1.3 Organisation des Ausbildungsbe-
a) Aufbau des Ausbildungsbetriebes erklären:
• Zuständigkeiten
triebes (§ 8 Abs. 2, Abschnitt C, Nr. 1.3)
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
• Verantwortlichkeiten
• Zusammenarbeit der Bereiche
2. Information und Kommunikation (§ 8 Abs. 2, Ab- schnitt C, Nr.2)
b) Aufgaben und Arbeitsabläufe im Ausbildungs- betrieb darstellen c) Organisationen benennen, die mit dem Ausbil- dungsbetrieb zusammenarbeiten
2.1 Informations- und Kommunikations-
a) Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes nutzen
• Wirtschaftsorganisationen
• Behörden
systeme (§ 8 Abs. 2, Abschnitt C, Nr. 2.1)
b) Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen; Sicherheitsanfor- derungen beachten c) Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzes sichern und pflegen a) Information, Kommunikation und Kooperation zur Förderung von Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen
• Gewerkschaften
• Berufsgenossenschaft
1.4 Berufsbildung,
a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsver- trag beschreiben b) Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung erläutern c) wichtige Bestimmungen des Arbeits-, Tarif- und Sozial- rechtes nennen, insbesondere:
arbeits- und sozial- rechtliche Vorschriften (§ 8 Abs. 2, Ab- schnitt C, Nr. 1.4)
2.2 Teamarbeit und Ko- operation, Arbeits- organisation (§ 8 Abs. 2, Ab- schnitt C, Nr. 2.2)
• Arbeitszeit
b) Aufgaben im Team bearbeiten
• Jugendarbeitsschutz
• Krankheit
c) in das Team integrieren; eine positive Gesprächs- kultur fördern
• Urlaub
d) mit Konflikten umgehen und zu ihrer Vermeidung beitragen
• Mitbestimmung
• Kündigung
e) Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Ver- trauen als Grundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben
d) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages sowie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere nennen e) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung er- klären a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden sowie Maßnahmen zur Brandbekämpfung beschreiben
f) Rückmeldungen geben und entgegennehmen Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
1.5 Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 8 Abs. 2, Ab- schnitt C, Nr. 1.5)
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IHK Magazin Rhein-Neckar 02 | 2025
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