IHK-Magazin Ausgabe 2/2025

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung der Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ für Auszubildende aller Fachrichtungen Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 9. Oktober 2024 als zu- ständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Absatz 4 Satz 1 Berufs- bildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, folgende Besonderen Rechtsvor- schriften für die Prüfung der IHK-Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“.

(5) In Modul D „Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Ler- nen“ soll der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse in den Be- reichen Datenanalyse und maschinelles Lernen und deren potenzieller Einsatzbereiche und Anwendungsfälle in Unternehmen nachweisen.

Art und Dauer der Prüfung

§ 4

Die schriftliche Prüfung umfasst 60 Minuten. Die Prüfung enthält Fragestellungen zu Themen aus den Modulen A, B, C und D.

Bestehen der Prüfung

§ 5

Die Prüfung ist bestanden, wenn der/die Prüfungsteilnehmer/in mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Ziel der Prüfung

§ 1

Wiederholung der Prüfung

§ 6

(1) Auszubildende aus dem kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich sollen über ihre Berufsausbildung hinaus branchenunab- hängig Grundkenntnisse, -fertigkeiten und -fähigkeiten zum Thema „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“ nachweisen.

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.

Prüfungsbescheinigung und Ergebnis der Prüfung

§ 7

(2) Ziel der Prüfung der Zusatzqualifikation ist der Nachweis der Quali- fikation in den in § 3 genannten Modulen.

Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer eine Bescheinigung aus, in der das Prüfungsergebnis in Punkten und Noten aufgeführt wird.

Zulassungsvoraussetzungen

§ 2

(1) Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer in einem staatlich an- erkannten kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbil- dungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er/sie Grundkenntnisse, -fertigkeiten und

Sonstige Bestimmungen

§ 8

Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Um- schulungsprüfungen der Industrie- und Handels-kammer Rhein-Ne- ckar in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß Anwendung.

-fähigkeiten in den in § 3 aufgeführten Modulen erworben hat.

(2) Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage einer ent- sprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebes.

Inkrafttreten

§ 9

(3) Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im nach Absatz 1 jeweils zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberuf.

Diese Besonderen Rechtsvorschriften treten am Tage nach ihrer Ver- öffentlichung im Mitteilungsblatt „Wirtschaftsmagazin Rhein-Neckar“ in Kraft.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

§ 3

§ 10 Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

(1)

Die Gliederung der Prüfung erstreckt sich auf folgende Module:

Mit Inkrafttreten dieser Rechtsvorschriften werden die am 11. Oktober 2023 beschlossenen Besonderen Rechtsvorschriften „Künstliche Intel- ligenz und maschinelles Lernen“ aufgehoben.

A. Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (KI)

B. Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI

Mannheim, 18. Dezember 2024

C. Umgang mit Daten

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

D. Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Präsident

Hauptgeschäftsführer

(2) In Modul A „Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (KI)“ soll der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse über die grundsätzlichen Be- griffe der KI nachweisen und zeigen, dass er/sie in der Lage ist, diese in der Arbeitswelt anzuwenden. (3) In Modul B „Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der KI“ soll der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse von anerkannten Potenzialen, Chancen und Herausforderungen der KI nachweisen.

Die vorstehenden Rechtsvorschriften werden hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaftsmagazin Rhein-Neckar“ ver- öffentlicht.

Mannheim, 18. Dezember 2024

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

(4)

In Modul C „Umgang mit Daten“ soll der/die Prüfungsteilnehmer/ in Grundkenntnisse im Umgang mit Daten und ihrer Verfügbarkeit nachweisen.

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Präsident

Hauptgeschäftsführer

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IHK Magazin Rhein-Neckar 02 | 2025

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