ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 14 Rücktritt, Nichtteilnahme (1)
Fünfter Abschnitt: Schlussbestimmungen § 17 Rechtsbehelfsbelehrung
Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann vor Beginn des Fest- stellungsverfahrens durch schriftliche oder elektronische Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt das Feststellungsverfahren als nicht durchgeführt. (2) Versäumt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin einen Termin des Feststellungsverfahrens, so werden bereits erbrachte Leistungen ge- würdigt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. (3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des Feststellungsverfahrens oder nimmt der Antragsteller oder die Antragstellerin an dem Feststel- lungsverfahren nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird der Antrag abgelehnt. (4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes obliegt der IHK Rhein-Neckar. Vierter Abschnitt: Dokumentation der Feststellung und Beurkundung des Ergebnisses § 15 Niederschrift über das Feststellungsverfahren (1) Das Feststellungsverfahren ist von dem Beisitzer oder der Besitzerin nach Maßgabe des § 6 BBFVerfV in einer Niederschrift auf den Formu- laren der IHK Rhein-Neckar zu dokumentieren. (2) Das Ergebnis der Feststellung wird vom Feststeller oder der Feststel- lerin unverzüglich festgelegt und in die Niederschrift aufgenommen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Feststellungstandems zu unterzeichnen und der IHK Rhein-Neckar unverzüglich zuzuleiten. § 16 Fristen für die Bescheidung und für die Zeugniserteilung Die IHK Rhein-Neckar erteilt dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Feststellungstermins das Zeugnis oder den Bescheid über die nachgewiesene individuelle berufliche Handlungsfähigkeit. Verwaltungsvorschrift zur Gefahrgutfahrerschulung Die IHK Rhein-Neckar hat am 17. Dezember 2024 entsprechend § 3 der Satzung „betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen“ vom 26. September 2018 neue Kurspläne als Verwaltungsvorschrift erlassen. Die neuen Kurspläne gelten ab dem 1. Januar 2025. Interessenten können die Verwaltungsvorschrift bei der IHK Rhein-Neckar anfordern. Ansprechpartner: Jörg Wagner, Tel.: 0621 1709-234, Fax: 0621 1709-5234, E-Mail: joerg.wagner@rhein-neckar.ihk24.de
Maßnahmen und Entscheidungen der IHK Rhein-Neckar sind bei ihrer elektronischen oder schriftlichen Bekanntgabe an den Antragsteller oder die Antragstellerin mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung zu versehen. § 18 Verfahrensunterlagen Auf Antrag ist dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine oder ihre Feststellungsverfahrensunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen oder elektronisch vorliegenden Ver- fahrensunterlagen sowie die Niederschriften nach § 15 sind ein Jahr aufzubewahren. Bescheide und Zeugnisse sind zehn Jahre nach Bekanntgabe aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Feststellungszeugnisses oder -bescheids nach § 16. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt. § 19 Inkrafttreten Diese Verfahrensregelung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Mit- teilungsblatt „Wirtschaftsmagazin Rhein-Neckar“ in Kraft. Die vorstehende Verfahrensregelung wird hiermit ausgefertigt und im Mit- teilungsblatt „Wirtschaftsmagazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht. Mannheim, 18. Dezember 2024 Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar Manfred Schnabel Dr. Axel Nitschke Präsident Hauptgeschäftsführer Die Genehmigung der Verfahrensregelung gemäß § 50c Absatz 4 Satz 2 BBiG erfolgte mit Datum vom 12. Dezember 2024 unter dem Aktenzeichen WM42-42-700/3 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Am 3. Dezember 2024 wurde der Sachverständige David Roos, M. Sc. Im Hirschgraben 1, 74838 Limbach, Telefon: 06287 9339941 Sachgebiet: „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“ von der IHK Rhein-Neckar öffentlich bestellt und vereidigt.
IHK Magazin Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Redaktion Matthias Schmitt (verantw.; MaS), Tel.: 0621 1709 - 213 Fax.: 0621 1709 - 5213 E-Mail: presse@rhein-neckar.ihk24.de Weitere Autoren Stefanie Ball (Ba), Sabine Braun (SB), Marion Brenner (MB), Stefan Burkhardt (Bu), Ulla Cramer (uc), Kira Hinderfeld (KH), Jörg Runde (JR), Catharina Zelt (ze) Neuigkeiten über Ihr Unternehmen ihk.de/rhein-neckar/firmennachrichten informiert Sie. Annegret Rupp (Ru) L1,2, 68161 Mannheim
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