ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
Gut 20.000 Standardcontainer können die größten Frachtschiffe laden und in alle Welt transportieren. Alle Waren müssen dafür richtig deklariert sein.
Was ändert sich alles 2023? Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen, die Unternehmen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.
es Änderungen bei den eigenen ver- wendeten Warentarifnummern gibt und ihre Stammdaten aktualisieren. Zollrecht: E-Anmeldung wird Standard Beim Zollsystem ATLAS stehen 2023 Releasewechsel an, die Auswir- kungen auf die tägliche Abfertigungs- praxis haben. Im Juli 2023 kommt es zum Beispiel beim Ausfuhrverfahren zur größten strukturellen Anpassung seit Einführung von ATLAS. Bereits zum 31. Dezember 2022 endet die Verwendung des Einheitspa- piers für Importe, Anmeldungen sind ab 1. Januar 2023 zwingend auf elek- tronischem Weg einzureichen. Das gilt auch für die Gestellungsmitteilung: Sie ist dann grundsätzlich elektro- nisch über das IT-Fachverfahren ATLAS-SumA abzugeben. Dies kann beim grenzüberschreitenden Verkehr mit der Schweiz zu Verzögerungen führen, wobei der Zoll eine Vereinfa- chung zulässt: Teilnehmer können die Mitteilung im Rahmen der Zollan- meldung vor der Gestellung abgeben.
In diesem Fall werden die Gestellung beim Verbringen und diejenige, die für die Annahme der Zollanmeldung er- forderlich ist, miteinander kombiniert. Eine Erleichterung gibt es beim Zahlungsaufschubskonto. Auf Initia- tive der IHK wurden die Vorausset- zungen für die Bewilligung erweitert. Bislang mussten Unternehmen dafür mindestens zwei Einfuhren pro Mo- nat oder 25 Importe pro Jahr tätigen. Jetzt genügt für die Bewilligung, dass die zu entrichtenden Einfuhrumsatz- steuer-Beträge mindestens bei 10.000 Euro im Monat beziehungsweise 120.000 Euro im Jahr liegen. Freihandelsabkommen mit Neuseeland Die EU und Neuseeland haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt; dieses könnte im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten, wenn die erforderlichen Rechtsverfahren abgeschlossen sind. Das Abkommen eröffnet Unternehmen neue Möglich- keiten, indem alle Zölle auf EU-Aus- fuhren nach Neuseeland abgeschafft
Oliver Falk IHK Rhein-Neckar
Neues Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2023 Nachdem es im letzten Jahr erheb- liche Änderungen bei den Waren- tarifnummern aufgrund der Revision des Harmonisierten Systems (HS) gegeben hatte, treten zum Jahres- wechsel 2023 nur geringfügige Änderungen in Kraft. Diese basieren auf Änderungen der Kombinierten Nomenklatur, also Änderungen auf der 7. und 8. Stelle. Warentarifnummern sind für aus- landsaktive Unternehmen von zen- traler Bedeutung, da dadurch welt- weit unter anderem die Höhe der Zölle bei einer Einfuhr bemessen werden. Aber auch andere waren- bezogene Import- und Exportvor- schriften, Verbote oder Handels- beschränkungen werden mit Hilfe des Zolltarifs ermittelt, ebenso wie etwaige Lizenz- und Genehmigungs- pflichten. Unternehmen sollten daher immer zum Jahreswechsel prüfen, ob
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IHK Global Business 12/2022
ihk.de/rhein-neckar
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