ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
Luftfracht nach Ägypten: Auf Exporteure kommen neue Anmelde- und Kennzeich- nungspflichten zu.
Portal Nafeza registrieren, welche eine Nummer für die Advanced Cargo In- formation Declaration (ACID) vergibt. Diese Nummer muss der deutsche Ex- porteur auf allen relevanten Versand- dokumenten aufführen und sie über das CargoX System hochladen. Eine gute Nachricht gibt es aber: Die im Februar 2022 eingeführte Akkreditivpflicht für Importe, die das Geschäft mit Ägypten zusätzlich erschwerte, soll zum Jahreswechsel 2023 wieder aufgehoben werden. Neues ist auch beim Warenverkehr mit der Türkei zu vermelden: Auf allen Handelsdokumenten wird künftig nur noch der Begriff „Türkiye“ akzeptiert. Die bisher ebenfalls gebräuchlichen englischen und deutschen Landes- bezeichnungen „Turkey“ oder „Türkei“ sind nicht mehr zulässig. Dies gilt unter anderem für Carnets, Ursprungszeug- nisse und Warenverkehrsbescheini- gungen (zum Beispiel A.TR, EUR.1). Die Türkei hat zwar eine Übergangszeit zugesichert, wir empfehlen aber Unter- nehmen, die Namensänderung in Han- delsdokumenten zeitnah umzusetzen. Brexit: Produktzulassung nach UKCA nochmals verschoben Während sich die Zollverfahren mit Großbritannien größtenteils einge- spielt haben, muss die britische Seite 2023 noch einige wenige einführen. Erleichterung gibt es auch bei der Produktzulassung. Die zum Jahres- ende vorgesehene Umstellung der CE-Kennzeichnung auf das neue britische UKCA-Label wurde erneut um zwei Jahre verlängert.
strafen und Auskunftsansprüchen anpassen werden. Daher kann es durchaus Sinn machen, eine eigene Risikoanalyse auf mögliche Men- schenrechtsverstöße oder Umwelt- standards durchzuführen und diese auch zu dokumentieren. Die IHK Rhein-Neckar bietet im 1. Quartal 2023 ein Webinar zum Thema „Lieferkettengesetz – was kommt auf Lieferanten zu?“ an. Ansprechpartnerin ist Gabriele Borchard (gabriele.borchard@rhein- neckar.ihk24.de).
Ägypten und Türkei: Noch mehr Neuerungen
Der Warenverkehr mit Ägypten stellte Unternehmen schon 2022 vor Heraus- forderungen, zum Jahreswechsel gibt es weitere Änderungen. Nachdem seit 1. Oktober 2021 die Einfuhrabferti- gung für Seefrachtsendungen auf das Advanced Cargo Information-System (ACI) umgestellt wurde, wird diese zum 1. Januar 2023 auch für Luft- frachtsendungen Pflicht. Dabei muss sich der ägyptische Importeur über das
VERANSTALTUNGEN
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2022/2023
Wir bieten Ihnen im Januar 2023 mehre- re Kompakt-Seminare an, um sich über alle für die Unternehmenspraxis wesent- lichen Änderungen zu informieren. Die Hybrid-Veranstaltungen finden sowohl in Präsenz in der IHK als auch online statt. Sollte die Veranstaltung nicht in Präsenz durchgeführt werden können, wird sie online als Webinar stattfinden. TERMINE WEBINARE: (jeweils von 9 bis 12:30 Uhr) 9. Januar 2023 (Montag) 11. Januar 2023 (Mittwoch) 13. Januar 2023 (Freitag) 20. Januar 2023 (Freitag) 27. Januar 2023 (Freitag) TERMINE HYBRID-VERANSTALTUNGEN
TEILNAHMEENTGELT: 140 Euro für IHK-Mitglieder 210 Euro für Nichtmitglieder
PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/international/ veranstaltungen/veranstaltungen- uebersicht
IHR ANSPRECHPARTNER: Oliver Falk 0621 1709-223 oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de
(jeweils von 9 bis 12:30 Uhr) 10. Januar 2023 (Dienstag) 17. Januar 2023 (Dienstag)
IHK-Experte Oliver Falk berät Unterneh- men zu Fragen rund um den Warenexport und Außenwirtschaftsrecht.
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IHK Global Business 12/2022
ihk.de/rhein-neckar
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