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TITELSTORY 5

„ Die neuen Anforderungen gemäß

MiFID II stellen Berater und Vertriebe vor zusätzliche Herausforderungen Christophe Girondel Global Head of Institutional and Wholesale Distribution bei NAM

„Nur zwei Dinge im Leben sind sicher: der Tod und die Steuern“, erklärte schon Benjamin Frank- lin, einer der Gründungsväter der USA. In der europäischen Investmentbranche hat sich in den letzten Jahren jedoch noch eine andere verlässliche Komponente etabliert: der regulatorische Wandel. Das Interesse an Anlagen, die ökologische, soziale und Governance-Aspekte (Environmental, Social and Governance, kurz ESG) berücksichtigen, ist in den letzten Jahren rapide gestiegen. Gleichzeitig haben die EU-Regulierungsbehörden eine Vielzahl neuer In- itiativen ins Leben gerufen, um die Transparenz und das Verständnis der Anleger für nachhaltige Invest- ments zu verbessern. Das erklärte Ziel: Investitionen im Sinne einer nachhaltigeren Zukunft zu fördern. Anfang dieses Jahres ist die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) hinzugekommen, im Rahmen derer Finanzmarkt- teilnehmer und Berater relevante Informationen hinsichtlich der Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Prozesse offenlegen müssen. Ein wesentlicher Aspekt von SFDR ist die Klassifizierung von Anlagestrate- gien in drei Gruppen: Produkte nach Artikel 6, 8 und 9. Strategien, die nach ökologischen oder sozialen Gesichtspunkten investieren, werden unter Artikel 8 subsummiert; Strategien mit ausgewiesenen Nach- haltigkeitszielen gelten als Produkte nach Artikel 9. Neue regulatorische Herausforderungen Die Offenlegungsverordnung war bereits eine große Veränderung bei der Klassifizierung und Transparenz der Anlagevehikel. Der nächste große Regulierungs- schritt ist die Novelle der Markets in Financial Instru- ments Directive, kurz MiFID II, die ab dem 2. August 2022 in Kraft tritt. MiFID II bringt eine Vielzahl neuer Anforderungen mit sich. Entscheidend ist jedoch vor allem eines: In Zukunft müssen Vertriebe und Finanzberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden in der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen. „Schon heute fragen einige Berater und Vertriebe die Nachhal- tigkeitspräferenzen ihrer Kunden ab. Künftig aber wird dies für alle verpflichtend“, erklärt Christophe Girondel, Global Head of Institutional and Wholesale Distribution bei Nordea Asset Management (NAM).

„Und auch wenn August noch weit in der Zukunft zu liegen scheint: Die Uhr tickt, und es ist höchste Zeit, mit den Vorbereitungen zu starten.“ Zunehmende Komplexität Sofern der Endanleger Nachhaltigkeitspräferenzen äußert, ist es Aufgabe des Vertriebs oder des Be- raters, ein geeignetes Produkt zu finden. Allerdings müssen die Vermögensverwalter sämtliche Infor- mationen bereitstellen, die Vertriebe und Berater im Beurteilungsprozess benötigen. Während einige Berater noch mit den Fondsklassifizierungen nach SFDR kämpfen, geht MiFID II deutlich über die SFDR-Produktkategorisierung hinaus. „Die neuen Anforderungen gemäß MiFID II erhöhen die Kom- plexität und stellen Vertrieb und Finanzberater vor zusätzliche Herausforderungen. So ist es durchaus möglich, dass ein Fonds, der heute unter SFDR-Ge- sichtspunkten als Produkt nach Artikel 8 gilt, dies unter MiFID II nicht mehr ist“, erläutert Girondel. „Vertriebe und Berater müssen eine Vielzahl an Entscheidungen treffen. Zunächst gilt es festzu- legen, ob sie neben dem traditionelleren Angebot auch nachhaltige Produkte anbieten oder womög- lich komplett zu einer nachhaltigen Produktpalette übergehen wollen“, führt Girondel aus. „Außerdem muss entschieden werden, wie hoch die Latte in

Auf einen Blick ` Am 2. August 2022 treten die Änderungen an MiFID II in Kraft. Dann müssen Vertriebsstellen und Finanzberater aktiv die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen und diese in ihre Geeignetheitsprüfung integrieren ` NAM will Vertriebsorganisationen und Beratern ein strategischer Partner sein, der sie zu jedem Zeitpunkt unterstützen und beim Verständnis der Erfordernisse helfen kann ` Darüber hinaus hat NAM investiert, um alle Bausteine liefern zu können, die Vertriebsorganisationen und Berater für die Zusammenstellung ihres nachhaltigen Produktangebots benötigen

AUSGABE NR. 2/2021

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