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Ausphasung von Lichtquellen

Zur Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs und der Treibhausemission hat die EU u. a. die Ökodesign- Richtlinie 2019/2020/EU und 2019/2015/EU beschlossen die ab dem 25. Dezember 2019 in Kraft getreten sind und deren Anforderungen zum 1. September wirksam geworden sind. Ab dem 1. September 2021 dürfen Kompakt-Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiesparlampen – nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Gleiches gilt für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700lm (entspricht etwa 140W) und Niedervolt- Halogenlampen.

Zwei Jahre später zum 1. September 2023 entfallen auch lineare T8-Leuchtstofflampen (z.B. 600mm/18W, 1200mm/36W, 1500mm/58W) und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen.

Unternehmen haben bei der LED-Umrüstung einen Anspruch auf staatliche Förderungen. Ganz egal wie groß Ihr Unternehmen ist, ob Sie ein Verein oder eine Kommune sind: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Sanierung der Beleuchtung subventioniert. Die Förderung läuft über das BAFA und die KfW. Die Fördersumme beträgt immerhin 20 % der Investitionskosten und gilt sowohl für das Erstellen eines Beleuchtungskonzeptes als auch für den Tausch von Innen- und Außenbe - leuchtung in Industrie und Betriebsgebäuden. Hintergrund: Durch die „Light Emitting Diodes“ kann ein Großteil an Energie eingespart werden, was zur Verbesserung des CO 2 -Fußabdrucks führt und die Umwelt schont. Effiziente Beleuchtung wird gefördert – wir unterstützen sie!

Unternehmen, die in ihren Räumlichkeiten T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen nutzen, müssen sich dringend mit einer Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED auseinandersetzen.

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