Sirocco Gesamt-Katalog 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sirocco GmbH - Müschenfeld 15 - D-47533 Kleve

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung). 8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. § 7 Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts- schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechen- baren Körper-und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. § 8 Zahlungen Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Skonto ist nur bei gesonderter Vereinbarung abzuziehen. Ein Skontoabzug entfällt, wenn ältere Posten offen stehen oder nicht durch Wechsel abgedeckt sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können wir Verzugszinsen auch ohne förmliche Mahnung verlangen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurück- behaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsver- hältnis beruht. Werden uns die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdende Umstände bekannt, wird jede Stundung für alle Forderungen aus schwebenden Geschäften sofort hinfällig. Wir können unsere Leistungen zurückbehalten. § 9 Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu be- handeln und ordnungsgemäß instand zu halten. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung fälliger Wechsel oder Schecks, Überschuldung oder Zahlungseinstellung oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzu- veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forde- rung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenstän- den, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. § 10 Rücknahme von Liefergegenständen Von uns ausnahmsweise und aufgrund besonderer Verabredung zurückgenommenes Material wird zum Rechnungspreis vergütet, wobei Frachtkosten, Verpackung und 10% des Preises als Verwaltungskosten abgezogen werden, mindestens jedoch EUR 50,-. § 11 Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag 1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die recht- zeitige Absendung. 2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,- der Verbrau- cher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,- hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. 3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauch- nahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ ver- kauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. 4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspe- zifikation angefertigt werden. § 12 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kauf- rechts finden keine Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffenlich- rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kleve. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichts- stand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbe- dingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen- gesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird 1. Vertragsangebote binden uns nur, wenn wir sie schriftlich abgeben und deutlich als solche kennzeichnen. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Verträge kommen erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung, jedoch spätestens durch stillschweigende Ausführung aufgrund einer Bestellung zustande. Der Vertrags- abschluß erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Er erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Ab- schluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Fälle höherer Gewalt, Störungen oder Einschränkun- gen in unserem Betrieb oder im Betriebe unserer Lieferanten, ungenügende Zufuhr von Strom, Roh- und Brennstoffen sowie ungenügende Versandmöglichkeiten in unserem Betrieb oder im Betriebe unserer Lieferanten entbinden uns für deren Dauer ohne Schadensersatzpflicht von der Lieferung. 3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware er- werben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. § 3 Preise In den Preisen sind Nebenkosten wie Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung pp. nicht enthalten. Beim Versendungskauf eines Verbrauchers versteht sich Kaufpreis zuzüglich einer Versendungspauschale von EUR 10,-. Es gilt die neueste Preisliste oder der im Angebot genannte Verkaufspreis; wir behalten uns eine Anpas- sung des Preises bei Material und Lohnteuerungen vor, soweit sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß eintreten. Bei Kleinaufträgen unter EUR 75,- netto Warenwert berechnen wir grundsätzlich EUR 15,- Kleinmengenzuschlag. Bei Anliefe- rung durch unser Fahrzeug belasten wir eine Anfuhrpauschale von EUR 5,- pro Fahrt. § 4 Liefer- und Ausführungsfristen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. § 2 Angebot und Vertragsabschluß Die angegebenen Liefer- und Herstellungsfristen sind unverbindlich. § 5 Verladung, Versand, Versicherung und Gefahrübergang 1. Versand, Verladung und Verpackung erfolgen nach unserem besten Ermessen, es sei denn, der Kunde gibt besondere Weisung. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht sowohl bei dem Unternehmer als auch dem Verbraucher mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annah- me ist. Ersatzansprüche wegen unserer etwaigen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Versendung, Verladung, Versicherung können nur bei grobem Verschulden und Vorsatz unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten geltend gemacht werden. 3. Versicherungen erfolgen nur auf Verlangen und Kosten des Kunden. § 6 Gewährleistung 1. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Fest- legung im Einzelvertrag. 2. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 3. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 5. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel, wie auch Falschlieferung und Unvollständigkeit innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs aus- geschlossen. Verdeckte Mängel sind binnen 10 Tagen nach ihrer Feststellung zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutref- fende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufent- scheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. 6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenser- satz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

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