IHK-Global Business Ausgabe 6/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande - rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter - nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

SAUDI-ARABIEN Beitritt zum Carnet ATA-Verfahren

ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Aus - stellen von Ausfuhrdokumenten zu tun hat, muss mit Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich dahinter? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Be - griffe und ihre Abkürzungen und stellen die zuständigen Behörden und Ministerien vor. Bill of Lading (B/L) Ein Bill of Lading ist ein Wertpapier, das im Seefrachtverkehr die Rechts - beziehungen zwischen Verfrachtenden, Verladenden und Empfangenden der be - förderten Güter regelt. Es bestätigt, dass Verfrachtende (Reedereien) die Ware ordnungsgemäß von Exportierenden übernommen hat und gibt Importieren - den einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auslieferung am Bestimmungshafen, der unabhängig vom zugrunde liegenden Rechtsgeschäft ist. Da im Konnossement ausgewiesene Empfangende über die Ware verfügungsberechtigt sind, handelt es sich um ein Inkasso- und Akkreditivpa - pier und ermöglicht die Sicherungsüber - eignung und Verpfändung der Ware. BAFA Das Bundesamt für Wirtschaft und Aus - fuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundes - oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es nimmt wichtige Aufgaben in den Bereichen Außenwirt - schaft, Wirtschaftsförderung und Energie wahr. Eine Kernaufgabe des Amtes ist die im Bereich Außenwirtschaft angesiedelte Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Ex - portkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbe - hörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Die Ausfuhr - kontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflich - tungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundes - republik Deutschland. Website: bafa.de

Saudi-Arabien hat ebenfalls das Carnet ATA eingeführt. Seit dem

1. Juni 2024 akzepiert die saudi-ara- bische Zollverwaltung das Carnet für vorübergehende Einfuhr von Waren, mit einer Einschränkung für kleine Muster, für Messen und Ausstellun- gen. DIHK/IHK INFO: Carnet ATA Mit dem Carnet ATA sparen Sie Geld und Kosten bei der vorübergehen - den Ausfuhr von Waren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne. Die Beantragung ist bei uns nun auch elektronisch möglich. Weitere Informationen unter: ihk.de/rhein-neckar/e-carnet

TÜRKEI Anerkennung A.TR-Nachweis

Seit dem 24. April 2020 werden in der Türkei ausgestellte Dokumente (A.TR, EUR.1) wegen der Corona-Krise nicht mehr vom türkischen Zoll handschriftlich unterschrieben. Dies wurde in einer Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024 bei der Einfuhr in die EU akzeptiert. Seit 1. Mai 2024 müssen A.TR-Doku- mente aus der Türkei wieder hand- schriftlich unterzeichnet, mit einem Nassstempel versehen und im erforderlichen Papierformat ausge- stellt sein, damit diese bei der Einfuhr in die EU anerkannt werden. Zoll/IHK

IHR ANSPRECHPARTNER:

Oliver Falk

PEFC-zertifiziert

Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern

0621 1709-223 oliver.falk@rhein- neckar.ihk24.de

PEFC/04-31-0795

www.pefc.de

19

IHK Global Business 06/2024

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog