■ Sanierungsmaßnahmen 8-13 Werden nur Maßnahmen der Punkte 8 bis 13 der Tabelle beantragt (z.B. altersgerechte und behindertengerechte Maßnahmen, Lift) ist kein Energieausweis erforderlich. Erfolgt die Maßnahme jedoch in ei- nem Bau, der die Voraussetzungen für energieeffiziente Bestandsbau- ten erfüllt, sodass ein höherer Fördersatz gewährt werden kann, ist Voraussetzung für den höheren Fördersatz der Nachweis durch einen Energieausweis. Die Antragsstellung erfolgt im Online-Förderungsassistenten nach durch- geführter Arbeit und bezahlter Rechnung. Die Arbeiten müssen von befugten Firmen durchgeführt werden. Anhand von Bestätigungen der Firmen muss ersichtlich sein, dass das Ende der Sanierungsarbeiten (ausgehend vom Rechnungsdatum der ersten abge- schlossenen Maßnahme) nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Eine genaue Beschreibung der Antragstellung samt Angaben, welche Un- terlagen erforderlich sind, finden Sie im „Leitfaden zur Antragstellung“.
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Einzelne Schritte der Antragstellung:
■ Erstellen und Hochladen von Bestandsenergieausweis und Planungs- energieausweis zum Zweck Wohnbauförderung (falls erforderlich) Bitte beachten: Saniert im mehrgeschossigen Wohnbau ein Wohnungs- eigentümer nur seine eigene Wohnung (Fenstertausch) ist ein auf die jeweilige Wohnung bezogener (kein auf das Gebäude bezogener) Be- standsenergieausweis sowie Planungsenergieausweis erforderlich.
■ Positive Prüfung des Planungsenergieausweises (Prüfsignatur Wohnbauförderung)
■ Durchführung der Sanierungsarbeiten
■ Erstellen und Hochladen des Fertigstellungsenergieausweises
■ Antragstellung (spätestens 18 Monate nach Durchführung der Sanie- rungsarbeiten, bei mehreren Sanierungsmaßnahmen im Antrag zählt die erste Sanierungsmaßnahme, die abgeschlossen wird)
Wann dürfen Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen?
Um die maximal mögliche Förderhöhe auszuschöpfen darf erst nach po- sitiv geprüftem Energieausweis mit den zu fördernden Sanierungsarbei- ten begonnen werden. Ausgenommen davon sind Maßnahmen, die kei- nen Planungsenergieausweis erfordern.
Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
Nach Antragstellung und positiver Prüfung durch die Wohnbauförde- rungsabteilung wird die Zusicherung ausgestellt. Sobald Sie den Förder- vertrag unterschrieben zurückgesendet haben, wird der Zuschuss aus- bezahlt.
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