Größere Renovierung
Was wird gefördert?
Größere Renovierungen sind zeitlich zusammenhängende Renovierungs- arbeiten (innerhalb von max. 18 Monaten) an der Gebäudehülle und/ oder den haustechnischen Anlagen eines Wohnhauses, soweit zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle bzw. Anlagen gemeinsam er- neuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden müssen:
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■ Fenster
■ Dach oder oberste Geschoßdecke
■ Fassadenflächen
■ Kellerdecke
■ energetisch relevantes Haustechniksystem
Über die mindestens durchzuführenden Maßnahmen hinaus gibt es kei- ne weiteren Beschränkungen der förderbaren Kosten soweit es sich um Maßnahmen handelt, die der Erhaltung und Verbesserung eines Wohn- hauses dienen. Zulässig ist daher auch zum Beispiel die Vereinigung von Räumen zu Wohnungen oder die Zusammenlegung von Wohnungen. Die Sanierungskosten dürfen - als Abgrenzung zum Neubau - die Baukos- tenobergrenze von 1.900 €/m² (netto, inkl. Planungsnebenkosten) nicht überschreiten. Gefördert werden nur Objekte, die auf Förderungslaufzeit als Mietwoh- nungen genutzt werden.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Die Förderung setzt voraus, dass folgende Punkte erfüllt werden:
■ Baubewilligung älter als 30 Jahre
■ Mindestinvestitionskosten 35.000 € je Wohnung
■ zumindest drei Wohnungen im Wohnhaus nach Abschluss der Sanie- rungsarbeiten
■ Wohnungen der Ausstattungskategorie A gemäß § 15a MRG nach Durchführung der Sanierungsarbeiten
■ Hauptwohnsitznutzung
■ Vermietung nach MRG, Mietvertrag mindestens befristet auf 15 Jahre, Vermietung nur an begünstigte Personen bzw. nach den Regelungen bei Vermietung von geförderten Mietwohnungen, Kaution max. 3 Bruttomonatsmieten, keine Maklerprovision an Mieter/Mieterin ■ Mietzinsobergrenze gemäß dem jeweils gültigen Richtwert (derzeit 8,50 € /m 2 Wohnnutzfläche)
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