Wer kann eine Förderung beantragen?
■ Eigentümer der Bauliegenschaft
■ Bauberechtigte mit einem Baurecht von zumindest 15 Jahren ab Aufnahme der Bewirtschaftungsphase bzw. Abschluss der Sanie- rungsmaßnahmen
13
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Dieser muss bei förderungskonformer Nutzung des Objektes nicht zurückbe- zahlt werden. Grundbetrag 30 % der förderbaren Sanierungskosten lt. Kostenvoranschlag (Basis für die Zusicherung) bzw. Endabrechnung (Basis für die Festlegung der endgültigen Höhe) Zuschläge Für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl so- wie für Denkmalschutz bei Verbesserung des baulichen Wärmeschut- zes erhöht sich der Prozentsatz um 0,5 % je Punkt nach dem Zuschlags- punktesystem. Im Rahmen der Mobilisierung von Grundstücken sind Zuschläge in der Höhe von 20 % des Verkehrswertes der Bausubstanz bezogen auf den An- teil der geförderten Mietwohnungen möglich (WFV § 17 Abs 4 Z 2).
Wie und wann wird der Förderantrag gestellt?
Mit der Ausführung darf vor Abschluss des Fördervertrags nicht begon- nen werden! Die Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte klären Sie frühzeitig die Möglichkeiten einer Förderung direkt in der Förderstelle ab. Die Antrag- stellung erfolgt über den Online-Assistenten.
Made with FlippingBook Digital Proposal Creator