Wohnbauförderung Sanierung Land Salzburg

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss wird frühestens ausbezahlt, wenn folgende Voraussetzun- gen erfüllt sind:

■ Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Aufnahme der Bewirt- schaftungsphase

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■ Vorlage eines Fertigstellungsenergieausweises

■ Einverleibung eines Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch zur Sicherstellung des Zuschusses bzw. zur Sicherung des Förderungszweckes

■ Nachweis der Verwendung der Wohnungen zu Hauptwohnsitzzwe- cken

■ Vorlage aller Mietverträge (ausgenommen bei Bauvereinigungen, die dem WGG unterliegen)

■ Vorlage und Abschluss der Überprüfung der Endabrechnung

Beträgt der Zuschuss weniger als 1.000 € entfällt die Auszahlung.

Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden?

Bei förderungskonformer Nutzung muss der Zuschuss nicht zurückbe- zahlt werden. Das Objekt, für das eine Förderung gewährt wurde, gilt auf die Dauer von 15 Jahren als gefördert.

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