Solar- und Heizungsförderung Zur Umsetzung der Ziele in der Leitstrategie Salzburg 2050 im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien begleitet das Energieressort die Wohnbauförderung mit einer Aktion zur Errichtung von Solaranlagen und Holzheizungen. Fördernehmer Privatpersonen, welche Eigentümer oder Mieter von Bauten im Bundes- land Salzburg sind. Der Mieter muss die Zustimmung des Eigentümers nachweisen. Unter Bauten werden zu Wohnzwecken (als aufrechter Haupt- oder Nebenwohnsitz) genutzte Gebäude verstanden.
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Aktion Solar und ökologisches Heizen „Bauen, Sanieren und Wohnen sind Entscheidungen, die unsere Gesellschaft und unser individuel- les Leben stark prägen. Ich lade Sie herzlich dazu ein, mit uns vorausschauend Ihre Wohnräu- me zu gestalten und auf erneu- erbare Energien, Nachhaltigkeit, technischen Fortschritt gepaart mit wirtschaftlichen Vorteilen zu setzen.“ „Die Energieberatung des Landes Salzburg bietet Ihnen kostenlos In- formations- und Beratungsgesprä- che an. Dort erfahren Sie, welche erneuerbare Energiequellen für Ih- ren Wohnbereich passend sind und welche Landes-Förderungen Ihnen dann zur Verfügung stehen.“
Art und Ausmaß der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Förderbare Maßnahmen
Förderung in €
250,- pro m 2
1. - 7. m 2
Thermische Solaranlagen
8.- 21. m 2
100,- pro m 2
max. 20 kWp förderbar bei Dach oder gebäudeintegrier- ten Anlagen bis 10 kWp ohne Nachweis, ab 11 kWp bei ent- sprechendem Stromverbrauch (siehe Förderrichtlinie). Private bis 10 kWp land- u. forstwirtschaftliche Betriebe bis 20 kWp.
Photovoltaik- Anlagen für Private u. land- u. forstw. Betriebe
150,- pro kW p
freistehend 2-achsig nachge- führt max. 2 kW p förderbar
150,- pro kW p
Ersatz einer erneuerbaren Heizung
Ihr
Land Salzburg Energieförderung 1 in €
Förderbare Maßnahmen
Scheitholz inkl. Pufferspeicher
2.500,–
Pellets
3.000,–
Hackgut
4.500,–
Dr. Heinrich Schellhorn Landeshauptmann-Stellvertreter
Luft-Wärmepumpe
0,–
3.000,–
sonstige Wärmepumpen 2
Erneuerbare Fernwärme
3.000,–
Fernwärme Stadt Sbg
2.000,–
1 gedeckelt mit 35 % 2 für Ersterrichtung Tiefenbohrung, Erdkollektoren und Brunnenanlagen für Wärmepumpen Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung.
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