Wohnbauförderung Sanierung Land Salzburg

Ersatz einer fossilen Heizung inkl. Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“

Land Salzburg Energieförderung 1 in €

Förderbare Maßnahmen

Gesamt bei Sanierung in €

Bundesförderung über KPC 2 in €

Scheitholz

2.500,–

7.500,–

10.000,–

17

Pellets

3.000,–

7.500,–

10.500,–

Hackgut

4.500,–

7.500,–

12.000,–

Luft-Wärmepumpe

0,–

7.500,– 3

7.500,–

sonstige Wärmepumpe 4

3.000,–

7.500,– 3

10.500,–

Erneuerbare Fernwärme

3.000,–

7.500,–

10.500,– 5

Fernwärme Stadt Sbg

2.000,–

7.500,–

9.500,– 5

4 für Ersterrichtung Tiefenbohrung, Erdkollektoren und Brunnenanlagen für Wärmepumpen

1  gedeckelt mit 35% 2 gedeckelt mit 50% 3 bei GWP (Abhängig vom verwendeten Kältemittel in der jeweiligen Wärmepumpe) zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %

5 zzgl. Erdgas-Gebietsbonus iHv 2000 €. Der „Erdgas-Gebietsbonus“ wird für Projekte in Erdgas-versorgten Gebieten gewährt, wenn der Zuschlag für hocheffiziente Nah-/Fernwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten durch den Bund nicht möglich ist. Als Erdgas-versorgtes Gebiet gilt der unmittelbare Nahbereich des Erdgasnetzes. Der Bonus wird bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch gewährt und ist nicht separat zu beantragen. Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung.

Welche Bestimmungen sind zu beachten? Wird für mehrere Maßnahmen ein Förderantrag gestellt (z.B. Kombina- tion Heizungstausch mit thermischer Sanierung) ist ausschließlich die Beantragung im Rahmen der Wohnbauförderung möglich. Der Antrag für Solar und Heizungsförderung (Energieförderung) muss vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden (gilt nicht im Falle der Kombination mit der Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ des Bundes). Die Antragstellung für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ erfolgt unter www.kesseltausch.at . Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Ener- gieförderung des Landes Salzburg in Anspruch zu nehmen. Die Energieför- derung ist nicht mit der Wohnbauförderung des Landes kombinierbar und kann bei Anträgen für Ein-/Zweifamilienhäuser 6 Monate im Nachhinein, für den mehrgeschoßigen Wohnbau 24 Monate im Nachhinein, gerech- net ab dem Ausstellungsdatum des Schreibens betreffend Auszahlungs- information der Kommunalkredit Public Consulting, beantragt werden. Die Antragstellung für die Energieförderung des Landes Salzburg ist unter https://sbg.foerdermanager.net/foerderung möglich. Anträge können bis zur Ausschöpfung der Budgetmittel gestellt werden. Es gelten die unter www.salzburg.gv.at/energiefoerderung veröffent- lichten Richtlinien und Informationen zur Förderung. Für weitere Informationen und Rückfragen informiert Sie kostenlos und produktneutral die Energieberatung des Landes gerne unter:

www.salzburg.gv.at/energieberatung oder telefonisch unter 0662 8042 3151 .

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