Allgemeine Bedingungen
Welche energierelevanten Bestimmungen sind zu beachten?
Für die Förderung von energetischen Maßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen müssen folgende Kennwerte eingehalten werden:
höchstzulässiger U-Wert (W/m²K)
förderbare Maßnahme
4
Austausch der Fenster und/oder der Außentüren
1,35
Außenwände und erdberührte Wände
0,25
oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Decken über Außenluft
0,20
Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich
0,35
Handelt es sich um Gebäude im Rahmen von Denkmalschutz, Altstadt- erhaltung oder Ortsbildschutz kann von der Einhaltung der U-Werte ab- gesehen werden.
Was sind energieeffiziente Bestandsbauten?
Darunter versteht man Bauten mit einem LEK T -Wert von höchstens 26, einem P i -Wert von höchstens 68.
LEK T -Wert: Der LEK T -Wert („Linie europäischer Kriterien“, ÖNORM B8110 und H 5055) kennzeichnet den Wärmeschutz der Gebäudehülle unter Bedachtnahme auf die Geometrie des Gebäudes P i -Wert: Der Primärenergieindikator gilt in Salzburg als Gesamtenergieeffi- zienzindikator.
Sanierungs- förderung Sanierung von Wohnungen, Wohnhäusern und Wohnheimen
Wer kann eine Förderung beantragen?
■ Eigentümer des Gebäudes, die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. die in Vertretung beauftragte Hausverwaltung
■ Bauberechtigte
■ Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach den Anforderungen des Wohnungseigen- tumsgesetzes schriftlich zustimmen
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