Wohnbauförderung Sanierung Land Salzburg

■ Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter sowie sonstige Nut- zungsberechtigte (mit Zustimmung des Unterkunftsgebers) nur für Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung. Eine Förderung wird nur für Wohnungen und Wohnhäuser gewährt, die mit Hauptwohn- sitz (durch Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte) genutzt werden. ■ Eigentümer/Betreiber eines Wohnheimes (kein Hauptwohnsitz erfor- derlich - Bestätigung des Heimbetreibers)

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Wie wird gefördert?

Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Dieser muss bei förderungskonformer Nutzung des Objektes nicht zurückbezahlt werden.

Grundbetrag Abhängig von den zu erfüllenden Voraussetzungen beträgt der Prozent- satz der förderbaren Sanierungskosten:

■ Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist (folgende Tabelle Z 1 - 7) + energieeffizienter Bestandsbau + Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur VOR Aufnahme der Sanierung

30 %

■ Maßnahmen, für die kein Energieausweis notwendig ist (folgende Tabelle Z 8 - 13) + energieeffizienter Bestandsbau (zum Nachweis ist dennoch ein Energieausweis hochzu- laden)

■ Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist (folgende Tabelle Z 1 - 7), kein energieeffizienter Bestandsbau, Planungsenergieausweis im ZEUS samt Prüfsignatur VOR Aufnahme der Sanierung

20 %

■ Maßnahmen, für die kein Energieausweis notwendig ist (folgende Tabelle Z 8 - 13) kein energieeffizienter Bestandsbau bzw. kein Energieausweis zum Nachweis vorgelegt

■ Bereits umgesetzte Maßnahmen, für die ein Energieausweis notwendig ist (folgende Tabelle Z 1-7), Planungsenergieausweis im ZEUS erst NACH Aufnahme der Sanierung vorgelegt

15 %

Zuschläge Für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl sowie für Denkmalschutz bei Verbesserung des baulichen Wärme- schutzes erhöht sich der Prozentsatz um 0,5 % je Punkt nach dem Zuschlagspunktesystem.

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