Was wird gefördert?
Sanierungsmaßnahmen bezeichnen Erhaltungs- und Verbesserungsmaß- nahmen an bestehenden Wohnhäusern und Wohnungen; dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschut- zes, zur Sanierung des energetischen Haustechniksystems und zur alten- und behindertengerechten Ausstattung. Folgende Maßnahmen werden bis zu den angegebenen höchstens förder- baren Kosten (Kostendeckelung) mit 15 %, 20 % oder 30 % Zuschuss plus allfällige Zuschlagspunkte gefördert (siehe Tabelle S. 5).
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max. förderbare Sanierungskos- ten, davon 15 %, 20 % od. 30 % Förderzuschuss
förderbare Maßnahmen
Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäude- hülle
■ Außenwände
175 € je m² saniertem Bauteil
1.
■ oberste Geschoßdecke oder Dachschräge
■ Kellerdecke oder erdberührte Wände/erdberührte Böden und Decken über Außenluft
600 € je m² Fenster- oder Türenfläche
2.
Austausch der Fenster und/oder der Außentüren
Errichtung und Erneuerung des Wärmebereitstellungssys- tems mit dazugehörigem Speicher, wenn die neue Wärme- bereitstellung erfolgt durch Pellets, Scheitholz, Hackschnit- zel, durch Nah- oder Fernwärme oder durch eine elektrisch betriebene Heizungswärmepumpe (nur gebäudezentrale Systeme förderbar, keine Fernwärmeanschlüsse in Wohnun- gen oder sonstige Etagenheizungen).
30.000 € (0 ≤ 30 kW) 1.000 € je zus. kW (>30 ≤ 50 kW) 360 € je zus. kW (> 50 kW)
3.
Erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems ein- schließlich der Heizkörper – nur in Kombination mit einer Maßnahme gemäß der Z 3
90 € je m² Bruttogeschoßfläche
4.
1.000 € je m² Apertur Fläche (0 ≤ 10 m²) 800 € je zus. m² Apertur Fläche (> 10 m²)
Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer thermischen Solaranlage
5.
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