Wohnbauförderung Sanierung Land Salzburg

max. förderbare Sanierungskos- ten, davon 15 %, 20 % od. 30 % Förderzuschuss 3.000 € je kWp (0 ≤ 5kWp) 2.000 € je zus. kWp (> 5kWp) Bei Nichterreichen eines Mindestertrags von 800 kWh je kWp pro Jahr ist der Fördersatz im Verhält- nis der Unterschreitung zu kürzen.

förderbare Maßnahmen

Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer Photovoltaik- Solaranlage inklusive Errichtung oder Erweiterung eines Speichers. Die PV-Anlage ist mit oder ohne Speicher förder- fähig.

7

6.

Dachsanierung inkl. Wärmedämmung sofern nicht nach Z1 gefördert

300 € je m² saniertem Bauteil

7.

Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung

8.

17.500 € je Wohnung

Nachträgliche Errichtung eines Personenaufzuges in Wohn- häusern mit drei oberirdischen Geschoßen zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß

75.000 € je Aufzugsanlage 10.000 € je zusätzlichem Geschoß

9.

Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohnge- schoß

30.000 € je Aufzugsanlage 3.000 € je zusätzlichem Geschoß

10.

11.

Sanierung der Elektroinstallationen

5.000 € je Wohnung

Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern mit zumindest drei selbständigen Wohnungen

12.

5.000 € je Balkon

Nachträgliche Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur für E-PKW (CAT-7 Steuerleitung und Steuergerät)

2.500 € für einen PKW-Abstell- platz (Anschlussmöglichkeit)

13.

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