max. förderbare Sanierungskos- ten, davon 15 %, 20 % od. 30 % Förderzuschuss 3.000 € je kWp (0 ≤ 5kWp) 2.000 € je zus. kWp (> 5kWp) Bei Nichterreichen eines Mindestertrags von 800 kWh je kWp pro Jahr ist der Fördersatz im Verhält- nis der Unterschreitung zu kürzen.
förderbare Maßnahmen
Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer Photovoltaik- Solaranlage inklusive Errichtung oder Erweiterung eines Speichers. Die PV-Anlage ist mit oder ohne Speicher förder- fähig.
7
6.
Dachsanierung inkl. Wärmedämmung sofern nicht nach Z1 gefördert
300 € je m² saniertem Bauteil
7.
Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung
8.
17.500 € je Wohnung
Nachträgliche Errichtung eines Personenaufzuges in Wohn- häusern mit drei oberirdischen Geschoßen zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß
75.000 € je Aufzugsanlage 10.000 € je zusätzlichem Geschoß
9.
Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen zuzüglich je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohnge- schoß
30.000 € je Aufzugsanlage 3.000 € je zusätzlichem Geschoß
10.
11.
Sanierung der Elektroinstallationen
5.000 € je Wohnung
Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern mit zumindest drei selbständigen Wohnungen
12.
5.000 € je Balkon
Nachträgliche Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur für E-PKW (CAT-7 Steuerleitung und Steuergerät)
2.500 € für einen PKW-Abstell- platz (Anschlussmöglichkeit)
13.
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