Wohnbauförderung Sanierung Land Salzburg

■ Nicht gefördert werden Abgaben, Gebühren, Netzbereitstellungs- entgelte, Wallbox oder Ladesäule sowie Kosten für stromproduzie- rende Anlagen

■ Förderbar ist nur eine E-Ladeinfrastruktur pro Haushalt

Welche Höchstgrenzen gibt es?

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Als Abgrenzung zum Neubau dürfen die Sanierungskosten die Baukos- tenobergrenze von 1.900 €/m2 (netto, inkl. Planungsnebenkosten) nicht überschreiten. Die förderbaren Sanierungskosten (brutto ggfs. abzüglich Skonto und Rabatt) sind begrenzt mit

■ den tatsächlich abgerechneten Kosten und

■ dem Betrag von 150.000 Euro je Wohnung, von € 50.000 Euro je Heimplatz (Wohneinheit).

Je Maßnahme muss sich zumindest ein Zuschuss in Höhe von € 250,- ergeben.

Förderbare Maßnahmen, die das gesamte Gebäude betreffen, werden nur im Verhältnis der förderbaren Wohnungen zur Gesamtanzahl der Wohnungen berücksichtigt. Förderbar sind nur Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Ansuchens nachweislich als Hauptwohnsitz verwendet werden und für die eine Verpflichtung zur Verwendung als Hauptwohn- sitz auf die Dauer von fünf Jahren abgegeben wird.

Wie und wann wird der Förderantrag gestellt?

Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung nach Abschluss der Sanierungs- maßnahmen. Abhängig davon, welche Maßnahmen gefördert werden, ist Folgendes zu beachten: ■ Sanierungsmaßnahmen 1-7 Für die Sanierungsmaßnahmen der Punkte 1 bis 7 der Tabelle (siehe vorne) muss von Ihrem Energieausweisberechner / Ihrer Energieaus- weisberechnerin ein auf die Wohnung(en) bezogener Bestands- und Planungsenergieausweis sowie nach Abschluss der Sanierungsmaß- nahmen ein Fertigstellungsenergieausweis in das ZEUS-System des Landes Salzburg hochgeladen werden. Darin müssen die für die Prü- fung maßgeblichen Größen und Kennwerte enthalten sein. Der Ener- gieausweis wird geprüft und erhält - bei positivem Ausgang - eine Prüfsignatur. Lag vor Beginn der geförderten Sanierungsmaßnahme kein positiv ge- prüfter Planungsenergieausweis vor, kommt es zu einer Kürzung des Förderzuschusses (siehe Tabelle Seite 5). Keine Kürzung des Zuschus- ses auf 15 % erfolgt jedoch, wenn während einer Antragstellung eine weitere förderbare Sanierungsmaßnahme hinzukommt, die in der bis- herigen Planung nicht enthalten war und für die ein neuer Energie- ausweis hochgeladen werden muss. Der Förderantrag wird mit allen erforderlichen Beilagen online einge- bracht. Sie können sich diesen sowie die Vorberechnung der Förde- rung als PDF für den Eigengebrauch ausdrucken. Im Sanierungsrechner des Online-Förderungsassistenten wird für Sie anhand Ihrer Angaben und Unterlagen die Förderhöhe unverbindlich vorberechnet. Diese Vorberechnung ersetzt jedoch nicht die Prüfung durch die Förderstelle nach Einreichung des Antrags!

Mit dem Online-Förderassistenten ganz einfach einen Antrag stellen. www.salzburg.gv.at/wohnen

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