Kaufförderung
Wer wird gefördert?
Regelungen der Kaufförde- rung gelten für Wohnungs- übergaben ab 1.1.2022 bis 31.12.2023!
Der Förderungswerber/Die Förderungswerberin muss begünstigte Per- son sein (siehe Seiten 4 und 5).
Was wird gefördert?
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Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines neu errichteten Hauses in der Gruppe im Bundesland Salzburg. Der Ver- käufer muss Bauträger nach den Bestimmungen der Salzburger Wohn- bauförderung sein.
Wie wird gefördert?
Das Land Salzburg gewährt bei förderungskonformer Nutzung des Objek- tes einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss.
Mindesterfordernisse für die Finanzierung:
■ Eigenmittel von mindestens 10 % und
■ Fremdmittel (Kredit) von mindestens 20 %
des Kaufpreises der Wohnung (ohne Kaufpreis des PKW-Abstellplatzes).
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und Zu- schlägen. Er ist mit € 70.000,-, bei Baurechtswohnungseigentum mit € 50.000,- begrenzt.
Grundbetrag :
Personen/Familiensituation
Grundbetrag
1 Person
€ 19.350,-
2 nahestehende Personen
€ 22.570,-
3 nahestehende Personen
€ 25.800,-
4 und mehr nahestehende Personen
€ 29.025,-
AlleinerzieherInnen mit 1 Kind
€ 27.950,-
AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern
€ 31.175,-
Wachsende Familie (ohne Kinder)
€ 31.175,-
Jungfamilie (= wachsende Fam. mit mind. 1 Kind)
€ 33.325,-
Kinderreiche Familie (= ab 3 Kindern)
€ 34.935,-
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