220127V2WBFEigentumBA4_O

Kaufförderung

Wer wird gefördert?

Regelungen der Kaufförde- rung gelten für Wohnungs- übergaben ab 1.1.2022 bis 31.12.2023!

Der Förderungswerber/Die Förderungswerberin muss begünstigte Per- son sein (siehe Seiten 4 und 5).

Was wird gefördert?

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Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung oder eines neu errichteten Hauses in der Gruppe im Bundesland Salzburg. Der Ver- käufer muss Bauträger nach den Bestimmungen der Salzburger Wohn- bauförderung sein.

Wie wird gefördert?

Das Land Salzburg gewährt bei förderungskonformer Nutzung des Objek- tes einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss.

Mindesterfordernisse für die Finanzierung:

■ Eigenmittel von mindestens 10 % und

■ Fremdmittel (Kredit) von mindestens 20 %

des Kaufpreises der Wohnung (ohne Kaufpreis des PKW-Abstellplatzes).

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und Zu- schlägen. Er ist mit € 70.000,-, bei Baurechtswohnungseigentum mit € 50.000,- begrenzt.

Grundbetrag :

Personen/Familiensituation

Grundbetrag

1 Person

€ 19.350,-

2 nahestehende Personen

€ 22.570,-

3 nahestehende Personen

€ 25.800,-

4 und mehr nahestehende Personen

€ 29.025,-

AlleinerzieherInnen mit 1 Kind

€ 27.950,-

AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern

€ 31.175,-

Wachsende Familie (ohne Kinder)

€ 31.175,-

Jungfamilie (= wachsende Fam. mit mind. 1 Kind)

€ 33.325,-

Kinderreiche Familie (= ab 3 Kindern)

€ 34.935,-

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