220127V2WBFEigentumBA4_O

Zuschussgrundbetrag bezogen auf den Ausgangswert in %

Kaufpreis bis je m² Wohnnutz- fläche in €

50,000

4.500,00

46,875

4.546,87

43,750

4.593,75

40,625

4.640,62

37,500

4.687,50

34,375

4.734,37

31,250

4.781,25

28,125

4.828,12

25,000

4.875,00

21,875

4.921,87

18,750

4.968,75

15,625

5.015,62

12,500

5.062,50

9,375

5.109,37

6,250

5.156,25

3,125

5.203,12

bei Überschreitung der Beträge aus der vorletzten Zeile

0,000

Eine Kürzung des Grundbetrages für Wohnungen im Baurechtswohnungs- eigentum bzw. Häuser in der Gruppe im Baurecht gilt nur für jene Ob- jekte, bei denen der Baurechtsvertrag nach dem 01.08.2020 abgeschlos- sen worden ist.

Zuschläge :

Zuschlagspunkte gibt es für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökolo- gische Baustoffwahl (errechnet und nachgewiesen durch einen geprüf- ten Planungsenergieausweis), Holzbauweise, Standortqualität sowie barrierefreie Ausstattung. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Bauträger. Zuschläge können nur gewährt werden, sofern ein positiver Grundbetrag vorliegt (siehe oben: Kürzung wegen erhöhtem Kaufpreis). Die Summe der Zuschläge ergibt sich aus dem 1,5fachen der Zuschlags- punkte aus dem Energieausweis zuzüglich der Zuschlagspunkte für Standortqualität, Holzbauweise und barrierefreie Ausstattung. Der Zuschuss wird auf volle Hunderteurobeträge kaufmännisch gerun- det. Eine Auszahlung unter € 1.000,- entfällt.

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