Errichtungs förderung im Eigentum
Wer wird gefördert?
Der Förderungswerber/die Förderwerberin muss
■ begünstigte Person sein (siehe Seiten 4 und 5) sowie
■ Eigentümer/Eigentümerin (MiteigentümerIn, WohnungseigentümerIn) der Bauliegenschaft oder ein Baurecht für die Dauer von mindestens 70 Jahren besitzen.
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Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von:
■ Doppel- und Einzelhäusern
■ Bauernhäusern und Austraghäusern bzw. Austragwohnungen
■ Häusern in der Gruppe, Wohnungen im Wohnungseigentum in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen in einem gemeinsamen Bauvor- haben mit unterschiedlichen natürlichen Personen
■ die Schaffung von neuem Wohnraum durch Zu-, Auf-, Ein- oder Anbau
Wie wird gefördert?
Das Land Salzburg gewährt bei förderungskonformer Nutzung des Objek- tes einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss.
Mindesterfordernis für die Finanzierung:
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und Zuschlägen.
■ Eigenmittel von mindestens 10 % und
■ Fremdmittel (Kredit) von mindestens 20 %
der nachgewiesenen Baukosten (siehe Formular Kostenvoranschlag).
Bei Förderung eines Zu-, Auf-, Ein- oder Anbaus muss eine Mindest investitionssumme von € 100.000,- vorliegen. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und Zuschlägen und ist mit € 30.000 begrenzt.
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