B i30 Werte
Zuschlag in € 2.900,00 3.050,00 3.210,00 3.380,00 3.560,00 3.750,00 3.950,00 4.160,00
B i30 Werte
Zuschlag in € 6.810,00 7.130,00 7.460,00 7.800,00 8.150,00 8.510,00 8.880,00 9.260,00 9.650,00
>10 bis 11 >9 bis 10 >8 bis 9 >7 bis 8
>-7 bis -6 >-8 bis -7 >-9 bis -8 >-10 bis -9 >-11 bis -10 >-12 bis -11 >-13 bis -12 >-14 bis -13
21
>6 bis 7 >5 bis 6 >4 bis 5 >3 bis 4
≤ -14
Bitte beachten: Diese und andere Regelung kommen jedoch nur zur An- wendung, wenn das Ansuchen auf Baubewilligung ab dem 01.10.2020 erfolgt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen auf Antrag möglich.
3. Barrierefreiheit
Ausführung gemäß § 31 Abs 2 und 3 Bautechnikgesetz (unabhängig von der Anzahl der Wohnungen)
€ 4.000,-
4. Errichtung im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells
Bei Einhaltung der Grundstücksgröße im Durchschnitt der Gesamtan- lage (ohne Aufschließungs- und Nebenflächen)
< 400 m 2
€ 4.000,-
< 250 m 2
€ 8.000,-
Zuschusskürzung:
Bei der Bemessung der Grundstücksgröße (= Förderungsgrundstück) wird die Fläche der zu bebauenden Liegenschaft und aller unmittelbar angren- zenden Liegenschaften im Eigentum des Förderungswerbers / der Förder- werberin sowie der in der Förderung berücksichtigten Personen hinzuge- zählt. Nicht eingerechnet werden Zufahrtsstraßen, die im Miteigentum mit noch anderen Personen stehen. Der Gesamtzuschuss vermindert sich, wenn das Förderungsgrundstück (Größe lt. Einlagezahl im Grundbuch) ein entsprechendes Ausmaß (siehe Tabelle) überschreitet. Von der Kürzung ausgenommen sind die Errich- tung von Wohnungen in einem Haus in der Gruppe bzw. in einem Bau mit mindestens drei Wohnungen im Wohnungseigentum, die Errichtung von Bauernhäusern und Austraghäusern bzw. Austragwohnungen sowie bei Zu-, Auf-, Ein- oder Anbauten.
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