Größe des Förderungsgrundstücks in m 2
Verminderung um
> 550 bis 650
25 %
> 650 bis 750
50 %
22
> 750 bis 800
75 %
> 800
100 %
Der Zuschuss wird auf volle Hunderteurobeträge kaufmännisch gerundet. Eine Auszahlung unter € 1.000,- entfällt.
Wie wird der Förderantrag gestellt?
Mit dem Online-Förder assistenten einfach das Ansuchen stellen.
Das Ansuchen auf Förderung wird im Internet über den Online-Förde- rungsassistenten gestellt. Bedingung für den Start des Förderantrags ist, dass Ihr Energieausweis- Berechner den Planungsenergieausweis in die ZEUS-Datenbank hochge- laden hat und dieser vom Land Salzburg positiv geprüft wurde. Der För- derantrag wird mit allen erforderlichen Beilagen online eingereicht. Sie können sich diesen als PDF für den Eigengebrauch ausdrucken. Was bei der Förderungseinreichung zu beachten ist und welche Unter- lagen erforderlich sind finden Sie im „Leitfaden zur Antragstellung“.
www.salzburg.gv.at/wohnen
Beispiel:
Eine Jungfamilie errichtet ein Einfamilienhaus.
Nach dem Planungsenergieausweis liegt der P i -Wert bei 25 und der B i30 -Wert bei 18. Das Grundstück hat eine Größe von 630 m². Das Einkommen der Familie berechnet nach Wohnbauförderungskriterien liegt bei 3.000,-
Grundbetrag Jungfamilie ..................................................................................€ 14.000,-
Zuschläge: P i -Wert........................................................................................................ € 2.000,- B i30 -Wert...................................................................................................... € 2.130,- Barrierefreie Ausführung nach Bautechnikgesetz......................................................€ 4.000,-
Summe
€22.130,-
Die Kürzung in Bezug auf die Grundflächenüberschreitung beträgt 25 %; daher € 16.597,50.
Der Gesamtzuschuss beträgt daher kaufmännisch gerundet € 16.600,-.
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