Wann wird der Förderantrag gestellt?
Grundsätzlich darf mit dem Bau begonnen werden, allerdings muss das Förderungsansuchen längstens 9 Monate nach Baubeginn (= Baubeginns- anzeige bei der Baubehörde, maßgeblich ist das Datum des Stempels der Baubehörde) gestellt werden; es zählt das Absenden des vollstän- digen Förderungsansuchens im Online-Assistenten. Das Förderungsansu- chen kann auch schon früher gestellt werden, Voraussetzung ist, dass eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.
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Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
Der Zuschuss wird generell erst nach der Fertigstellung des Hauses ausbezahlt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
■ Einverleibung des Pfandrechts und des Veräußerungsverbots im Grund- buch zur Besicherung des Zuschusses zugunsten des Landes Salzburg ■ Einverleibung des Pfandrechts im Grundbuch zur Sicherstellung der Fremdmittel (Mindestfremdmittel!).
Weiters Vorlage folgender Unterlagen:
■ Bauvollendungsanzeige
■ Geprüfter Fertigstellungsenergieausweis
■ Meldebestätigung (Hauptwohnsitz)
■ Sofern beantragt: Bestätigung des Bauführers, dass die Barrierefrei- heit entsprechend des Bautechnikgesetzes hergestellt wurde
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