220127V2WBFEigentumBA4_O

Inhaltsverzeichnis Begünstigte Person Wer kann eine Förderung beziehen? . . . . . . . . . . . 4 Allgemeine Bestimmungen Welches Einkommen wird zugrunde gelegt? . . . . . . . . . 6 Welche Familienbegriffe gibt es? . . . . . . . . . . . . 7 Was versteht man unter förderbarer Wohnnutzfläche? . . . . . 8 Welche weiteren Begriffe werden verwendet? . . . . . . . . 9 Wer wird als Bauträger in der Kaufförderung anerkannt? . . . . 10 Welche energierelevanten Bestimmungen sind zu beachten? . . .10 Kaufförderung Werwirdgefördert?. . . . . . . . . . . . . . . .11 Waswirdgefördert?. . . . . . . . . . . . . . . .11 Wiewirdgefördert?. . . . . . . . . . . . . . . .11 Wie wird der Förderantrag gestellt? . . . . . . . . . . . 16 Wann wird der Förderantrag gestellt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses? . . . . . . . .16 Welche weiteren Voraussetzungen müssenvorliegen?.................17 Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden? . . . . . . . . . 18 Gibt es eine Absicherung in Zusammenhang mit dem Bank- oder Bausparkassendarlehen? . . . . . . . . . . . . . . .18 Errichtungsförderung im Eigentum Werwirdgefördert?. . . . . . . . . . . . . . . .19 Waswirdgefördert?. . . . . . . . . . . . . . . .19 Wiewirdgefördert? . . . . . . . . . . . . . . . .19 Wie wird der Förderantrag gestellt? . . . . . . . . . . . 22 Wann wird der Förderantrag gestellt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses? . . . . . . . 23 Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden? . . . . . . . . . 24 Gibt es eine Absicherung in Zusammenhang mit dem Bank- oder Bausparkassendarlehen? . . . . . . . . . . . . . . 24 Regelung bei Errichtung von Häusern in der Gruppe oder Wohnungen imWohnungseigentum . . . . . . . . . . . . . . . 25 Regelung bei Austraghäusern/Austragwohnungen . . . . . . 25

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Wohnen in Salzburg

Der Wunsch nach Immobilienei- gentum steigt stetig und dafür gibt es viele Gründe. Mit der Wohnbau- förderung unterstützen wir Men- schen dabei, sich Eigentum zu schaffen, sei es durch die Errich- tung eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung. Die Wohnbauförderung ist transpa- rent und fair, auf die Klimaziele so- wie auf sparsamen Verbrauch von Grund und Boden ausgerichtet. Mit der Errichtungs- und Kaufförderung gelingt vielen Menschen die Finan- zierung und es wird ein Wert für Generationen geschaffen.

Ihre

Andrea Klambauer Wohnbau-Landesrätin

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