220127V2WBFEigentumBA4_O

Wer kann eine Förderung beziehen?

Begünstigte Person

Um eine Förderung für Kauf oder Hausbau zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

■ Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)

■ Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU); asylberechtigt

4

■ Wohnbedarf

Dieser liegt vor, wenn

– bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde. – für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedi- gung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind: - Größe und Ausstattung - Geänderte Familienverhältnisse - Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung) - Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse - Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest) In Bezug auf die Größe der bestehenden Wohnung im Eigentum gilt jedenfalls als ausreichend:

Anzahl der im gemeinsamen Haushalt leben- den nahestehenden Personen

Anzahl der Wohnräume

1-Personenhaushalte

2

1-Personenhaushalte mit

■ Pflegegeldbezug ■ gültigem Behindertenausweis

■ minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung zeitweise unter- gebracht werden dürfen (z.B. gemeinsame Obsorge)

3

2- oder 3-Personenhaushalte

4-Personenhaushalte

Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern

4

AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern

5-Personenhaushalte

5

1 Wohnraum mehr

Für jede weitere Person

Ein Wohnbedarf besteht auch, wenn die Anzahl der derzeit vorhande- nen Wohnräume zwar ausreichend ist, die tatsächliche Wohnnutzfläche die förderbare Wohnnutzfläche jedoch um mindestens 9 m² über- oder unterschreitet.

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