Wer kann eine Förderung beziehen?
Begünstigte Person
Um eine Förderung für Kauf oder Hausbau zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
■ Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
■ Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU); asylberechtigt
4
■ Wohnbedarf
Dieser liegt vor, wenn
– bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde. – für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedi- gung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind: - Größe und Ausstattung - Geänderte Familienverhältnisse - Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung) - Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse - Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest) In Bezug auf die Größe der bestehenden Wohnung im Eigentum gilt jedenfalls als ausreichend:
Anzahl der im gemeinsamen Haushalt leben- den nahestehenden Personen
Anzahl der Wohnräume
1-Personenhaushalte
2
1-Personenhaushalte mit
■ Pflegegeldbezug ■ gültigem Behindertenausweis
■ minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung zeitweise unter- gebracht werden dürfen (z.B. gemeinsame Obsorge)
3
2- oder 3-Personenhaushalte
4-Personenhaushalte
Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern
4
AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern
5-Personenhaushalte
5
1 Wohnraum mehr
Für jede weitere Person
Ein Wohnbedarf besteht auch, wenn die Anzahl der derzeit vorhande- nen Wohnräume zwar ausreichend ist, die tatsächliche Wohnnutzfläche die förderbare Wohnnutzfläche jedoch um mindestens 9 m² über- oder unterschreitet.
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