Welche Familienbegriffe gibt es?
Nahestehende Person
Zum Beispiel: Ehegatte oder Ehegattin, eingetragene(r) Partner oder Partnerin, Kinder, Enkelkinder, Wahlkinder, Stiefkinder, Kinder von Lebensgefährtin oder Lebensgefährten, Pflegekinder mit mindestens zweijährigem Aufenthalt am Pflegeplatz, Verschwägerte in gerader Linie, Verwandte in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad. Lebensgefährte oder Lebensgefährtin, wenn er oder sie mit dem Förde- rungswerber oder der Förderungswerberin in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft eingerichte- ten Haushaltsgemeinschaft lebt oder in Zukunft leben wird und
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■ gemeinsames Eigentum an der zu fördernden Wohnung besitzen oder begründen oder
Familienbegriffe
■ beide seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Hauptwohn- sitz haben oder
■ Nahestehende Person
■ Wachsende Familie
■ die Lebensgefährten bereits ein gemeinsames Kind haben.
■ Jungfamilie
Wachsende Familie
■ Alleinerzieherin/ Alleinerzieher
Ehepaar, bei dem beide Ehepartner oder eingetragene Partnerinnen oder Partner das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder eine Lebensgemeinschaft mit einem Kind, in der beide Partner nahestehen- de Personen sind und das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
■ Kinderreiche Familie
■ Kind
Jungfamilie
Wachsende Familie mit mindestens einem Kind
Kinderreiche Familie
Familie mit mindestens drei Kindern
Alleinerzieherin/Alleinerzieher
Person, die nicht in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder mit ei- nem Lebensgefährten/einer Lebensgefährtin in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft eingerichte- ten Haushaltsgemeinschaft mit einem Kind, Wahl- oder Pflegekind lebt.
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