IHK-Global Business Ausgabe 4/2024

MENA/AFRIKA

Anforderungen an das „Regional Headquarter“: Eine physische Präsenz vor Ort und eine Mindestzahl an Mitarbeitern und Führungskräften.

SAUDI-ARABIEN „Regional Headquarters Program“ verpflichtend

Mitarbeitenden eine unbegrenzte Anzahl von Visa zu erteilen auch eine zehnjährige Befreiung von der sogenannten „Saudisierung”, die einen bestimmten Prozentsatz saudischer Staatsangehöriger in der Belegschaft eines Unternehmens vorschreibt. Unternehmen, die an dem RHQ-Programm teilnehmen, kommen ebenso 30 Jahre lang in den Genuss eines Körperschaft- und Quellensteuersatzes von 0 Prozent, nachdem die Lizenz einmal erteilt wurde. GTAI/IHK Website des saudischen Investitions - ministeriums zum RHQ Program:

Seit dem 1. Januar 2024 sind ausländische Unternehmen, die ihre Verträge und Geschäfte mit der saudischen Regierung tätigen oder fortsetzen wollen, grundsätzlich zur Ansiedlung ihres regionalen Haupt- sitzes im Königreich verpflichtet. Um an diesem sogenannten „Regio- nal Headquarters Program” (RHQ- Program) teilnehmen zu können, muss ein Unternehmen zwei Tochter- gesellschaften in der MENA-Region (Naher Osten und Nordafrika), eine Gesellschaft in Saudi-Arabien und einen globalen Hauptsitz haben. Zu- dem muss der regionale Hauptsitz in Saudi-Arabien über ein physisches Büro verfügen. Die RHQ-Lizenz kann beim saudischen Investitionsminis- terium MISA beantragt werden. Nach

Erteilung dieser Lizenz hat ein Unter- nehmen seine Tätigkeit in Saudi-Ara- bien innerhalb von sechs Monaten aufzunehmen. Alle bestehenden MENA-Einheiten des Unterneh- mens müssen ab diesem Zeitpunkt dem neu eingerichteten regionalen Hauptsitz in Saudi-Arabien Bericht erstatten. Zudem muss das Büro in Saudi-Arabien innerhalb eines Jahres nach Erteilung der RHQ-Lizenz, min- destens 15 Vollzeitbeschäftigte haben, darunter mindestens drei leitende Angestellte. Zudem ist ein Unterneh- men verpflichtet, einen Geschäftsplan vorzulegen, der den Umfang der Ge- schäftstätigkeit und die Investitions- pläne in der Region genauer darstellt. Die Teilnahme am RHQ-Programm bietet neben der Möglichkeit, RHQ-

investsaudi.sa/en/sectors- opportunities/regionalHQ

ALGERIEN Kfz-Produktion läuft wieder an

Fortgeschritten seien vor allem die Pläne des chinesischen Herstellers Chery für ein neues Werk in der Provinz Bordj Bou Arreridj. Weitere interessierte Unternehmen seien die chinesischen Produzenten JAC und Geely sowie die koreanische Hyundai. Auch Renault bereite sich auf eine Wiedereröffnung seines Werkes in der Nähe von Oran vor. Mit der Autoproduktion soll auch die Zulieferindustrie ausgebaut werden. Dafür hat die Regierung Anforderun- gen an die Lokalisierung festgelegt. Derzeit fehlt noch ein echter Zuliefer- markt. In den nächsten Jahren sollen auch E-Autos hergestellt werden. Auch hier werden Zulieferer benötigt.

Präsident Abdelmadjid Tebboune kün- digte nach einer China-Reise an, dass in Algerien eine der größten Fabriken für Lithiumbatterien entstehen soll. Auch deutsche Unternehmen sind aktiv. Der Batteriehersteller Moll unterzeichnete Anfang Februar 2024 einen Technologie- und Lizenzvertrag mit seinem lokalen Partner Friction Tec. GTAI/IHK Exekutivdekret Nr. 22-348: Bedingun- gen zur Aufnahme einer Kfz-Produk- tion (auf Französisch):

Im Jahr 2017 setzte ein Skandal der Automobilindustrie in Algerien ein Ende. Die Regierung möchte die Kfz-Produktion vor Ort aber wieder ankurbeln. Mit dem Exekutivdekret Nr. 22-348 vom 17. November 2022 hat sie hierzu die Voraussetzungen festgelegt. Der erste Hersteller, der die Produk- tion wieder aufgenommen hat, ist der Stellantis-Konzern. In der Nähe von Oran, der zweitgrößten Stadt Alge- riens, wird seit Dezember 2023 der Fiat 500 mit Hybridantrieb montiert. Der Fiat Doblò soll folgen. Laut Industrieministerium sollen 30 weitere Hersteller einen Antrag zur Kfz-Produktion gestellt hätten.

industrie.gov.dz/wp-content/ uploads/documents/pdf/fr/ dec22-384fr.pdf

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