IHK-Global Business Ausgabe 4/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

HYBRID-VERANSTALTUNG

18. APRIL 2024 Leichter durch den Zoll mit dem Carnet ATA

• Anleitung zum korrekten Ausfüllen der Formulare • Behandlung der Einlegeblätter durch den Zoll • Die richtige Beendigung des Verfahrens • Vermeidung von Unregelmäßigkeiten im Verfahrensablauf • Fallbeispiele aus der Praxis • Praktische Tipps

Wer Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut oder Warenmuster vorübergehend in Länder außerhalb der Europäischen Union einführt, muss diese Ware sowohl beim EU-Zoll als auch beim Zoll im Drittland anmelden. Zeit und Geld können Unternehmen sparen, wenn sie hierfür das von den IHKs ausgestellte Carnet ATA/CPD nutzen. Die Antragstellung kann mittlerweile online bei der IHK geschehen. Das Carnet ATA/ CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das von zahlreichen Ländern akzeptiert wird und den Unternehmen weitere Formalitäten und Abgaben an der Grenze erspart. Die reibungslose Zollabwicklung mit dem Carnet ATA/CPD in den bereisten Ländern setzt die Beachtung besonderer Antrags- und Abwicklungsmodalitäten voraus. In unserem Seminar erhalten Sie hierzu einen umfassenden Überblick. Im Einzelnen werden behandelt: • Grundlagen • Was ist ein Carnet ATA? • In welchen Ländern kann man Carnets ATA nutzen? ZOLL A B C Wer mit Zoll, Exportkontrolle und dem Ausstellen von Ausfuhrdokumenten zu tun hat, muss mit Fachbegriffen sicher umgehen können. Doch was verbirgt sich dahinter? Wir erklären in dieser Rubrik wichtige Begriffe und ihre Abkürzungen und stellen die zuständigen Behörden und Ministerien vor. Ausfuhrzollstelle Zollstelle, bei der ein Ausfuhrverfahren beginnt. Die Ausfuhranmeldung muss an der Ausfuhrzollstelle vorgelegt werden und die Waren zur Überführung in das Ausfuhrverfahren müssen an einem von der Zollstelle bestimmten Ort gestellt werden. Grundsätzlich fungiert die ört-

TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 18. April 2024, 09:00 bis 13:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 150 Euro für IHK-Mitglieder, 225 Euro für Nichtmitglieder

PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/seminar-carnet

IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709- 164  andrea.foerster@ rhein-neckar.ihk24.de

liche Zollstelle am Sitz von Ausführenden als Ausfuhrzollstelle. Jedoch haben An- meldende das Wahlrecht, die Ausfuhr- anmeldung auch bei der Zollstelle am Ort des Verpackens oder Verladens der zur Ausfuhr bestimmten Ware vorzulegen. In Ausnahmefällen kann die Ausfuhran- meldung auch an einer anderen Zollstelle abgegeben werden – Voraussetzungen dafür ist die Genehmigung des zuständi- gen Hauptzollamtes und Zustimmung der anderen Zollstelle. Ausgangszollstelle Zollstelle an der EU-Außengrenze, die für den Ort zuständig ist, an dem die Ware das Zollgebiet der Union verlässt. Sie ist zuständig für die Überwachung sowie die Bestätigung des tatsächlichen Ausgangs.

PEFC-zertifiziert

Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern

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