IHK-Global Business Ausgabe 08-09/2022

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ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Umschlagplatz Rotterdam: Waren aus aller Welt kommen hier an. Doch sind sie auch nachhaltig produziert? Das neue Lieferket- tengesetz nimmt Auftraggeber in die Pflicht.

LÄNDERVERANSTALTUNGEN

21. BIS 23. NOVEMBER 2022, LYON UND GRENOBLE Unternehmerreise: Maschinenbau Frankreich Ansprechpartnerin: Julia Beck, IHK-Exportakademie Tel. 0711 2005-1375 ihk-exportakademie.de/fr-maschinenbau

13. OKTOBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Umsatzsteuer im grenzüberschrei- tenden Dienstleistungsverkehr ihk.de/rhein-neckar/event/15386728 25. OKTOBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Unterlagencodierung: Der Weg durch den Codierungsdschungel ihk.de/rhein-neckar/event/15397069 3. NOVEMBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Organisation eines effizienten Zollmanagements ihk.de/rhein-neckar/event/153121723 8. NOVEMBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Lieferantenerklärungen korrekt erstellen ihk.de/rhein-neckar/event/15369098 9. NOVEMBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen ihk.de/rhein-neckar/event/15397874 10. NOVEMBER 2022, MANNHEIM Lieferantenerklärungen korrekt erstellen ihk.de/rhein-neckar/event/15369098 17. NOVEMBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Basiswissen Zoll ihk.de/rhein-neckar/event/15381613

13. UND 14. SEPTEMBER 2022, AMB, MESSE STUTTGART B2B-Matchmaking mit Indien: Chancen für Werkzeugmaschinen - hersteller Ansprechpartnerinnen: Gabriele Borchard Tel. 0621 1709-131 und Sabrina Weigold Tel. 0621 1709-130 ihk.de/rhein-neckar/b2b-matchmaking 14. SEPTEMBER 2022, MANNHEIM Vietnam Beratungstag Ansprechpartnerin: Stella Metzger Tel. 0621 1709-134 ihk.de/rhein-neckar/event/153164567 26. BIS 28. SEPTEMBER 2022, SOFIA Unternehmerreise: Nearshoring in Bulgarien Ansprechpartnerin: Julia Beck, IHK-Exportakademie Tel. 0711 2005-1375 ihk-exportakademie.de/bulgarien-2022 19. OKTOBER 2022, ONLINE-SPRECHSTUNDE Produktzulassungen und Kennzeichnungspflichten in UK Ansprechpartner: Bernhard Schuster Tel. 0621 1709-227 ihk.de/rhein-neckar/event/153148561

EXPORTSEMINARE

LIEFERKETTENGESETZ BAFA veröffentlicht erste Informationen zur Berichtspflicht

Ansprechpartnerin für alle Exportseminare: Andrea Förster, Tel. 0621 1709-164

14. SEPTEMBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Meldepflichten und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland ihk.de/rhein-neckar/event/15358215 20. SEPTEMBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Praxisworkshop – Exportkontrolle ihk.de/rhein-neckar/event/15385031 29. SEPTEMBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Incoterms ® 2020 ihk.de/rhein-neckar/event/153120308 6. OKTOBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Import – Zollabwicklung leicht gemacht ihk.de/rhein-neckar/event/15377375 11. OKTOBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Tarifdschungel – Wie finde ich meine richtige Zolltarifnummer? ihk.de/rhein-neckar/event/15372107 12. OKTOBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Innerbetriebliche Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebsprüfun- gen und Auditierungen (AEO, Bekannter Versender) ihk.de/rhein-neckar/event/15377237 13. OKTOBER 2022, HYBRID-VERANSTALTUNG Umsatzsteuer bei grenzüberschrei- tenden Warenlieferungen ihk.de/rhein-neckar/event/15386726

Inhalt des Berichts Werden alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß durch ein Unterneh- men beantwortet, gelten mindestens folgende Punkte als nachvollziehbar dargelegt: • ob und falls ja, welche menschen- rechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen einer Sorgfaltspflicht das Unternehmen identifiziert hat • was das Unternehmen zu den im Ge- setz beschriebenen Pflichten unter- nommen hat (§§ 4-9), dazu zählen die Elemente der Grundsatzerklä- rungen (§ 6) sowie die Maßnahmen, die das Unternehmen aufgrund von Beschwerden (§§ 8, 9) getroffen hat • wie das Unternehmen die Auswir- kungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet • welche Schlussfolgerungen es aus der Bewertung für zukünftige Maß- nahmen zieht Damit erfüllt die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung die inhaltlichen Anforderungen an einen Bericht gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 LkSG. Werden keine menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie keine Verletzungen entsprechender Pflichten festgestellt und wird dies

Was Unternehmen bei der Umsetzung der Berichts- pflicht zum Lieferketten- gesetz beachten müssen:

im Bericht plausibel dargelegt, sind keine weiteren Ausführungen er- forderlich. Der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist bei der Berichtserstellung gebührend Rech- nung zu tragen (vgl. § 10 Absatz 4 LkSG). Die Dokumentation hingegen ist nicht öffentlich, sodass diese auch sensible Informationen enthalten kann, die Geschäfts- und Betriebsge- heimnisse berühren. Das Bundesministerum für Arbeit und Soziales beantwortet auf seiner Website häufig gestellte Fragen unter der Rubrik „Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz“. BAFA/DIHK/IHK BAFA – Informationen zur Berichtspflicht: bafa.de/DE/Lieferketten/ Berichtspflicht/berichtspflicht Bundesministeriums für Arbeit und Sozia- les – Fragen und Antworten: csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft- Menschenrechte/Gesetz-ueber-die- unternehmerischen-Sorgfaltspflichten- in-Lieferketten/FAQ/faq Laufend aktualisierte Informationen fin - den Sie auf unserer Website unter: ihk.de/rhein-neckar/international/ compliance-auslandsgeschaeft/ lieferkettengesetz-bafa-berichtspflicht

Das Lieferkettensorgfaltspflichten- gesetz (LkSG) kommt. Ab 1. Januar 2023 tritt es zunächst für Unter- nehmen ab 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland in Kraft, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. Als Kontrollinstanz informiert das Bundesamt für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun über Form und Inhalt des ge- forderten Berichts. Die Anforderun- gen sind auf der Webseite des BAFA abrufbar. Form des Berichts Der Bericht generiert sich aus den Antworten auf einen strukturierten Fragebogen; dieser wird derzeit erar- beitet und nach dessen Finalisierung veröffentlicht. Der Fragebogen wird offene und geschlossene Fragen sowie Multiple Choice enthalten. Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung sowie die Veröffent- lichung des Berichts auf der Internet- seite des Unternehmens kommen die Unternehmen ihrer Berichtspflicht nach (§ 10 Abs. 2 LkSG).

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