TECHNISCHER ANHANG
ÖKODESIGN- RICHTLINIE
Die Ökodesignrichtlinie (EU 2015/1188) beinhaltet Anforderungen im Hinblick für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Haushalts-Einzelraumheiz- geräten. Die Verordnung trat am 10.08.2015 mit einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2018 in Kraft. Ziel der Verordnung ist die umweltgerechte Gestaltung sowie die entsprechende Kennzeichnung von Einzelraumheiz- geräten und die damit verbundene Reduzierung des Energieverbrauchs. alre begrüßt diese Entwicklung und die Forderung nach energiesparender Regelungstechnik. Die Entwicklung und Produktion von innovativen und energiever- brauchsoptimierenden Produkten sind seit bereits fast 50 Jahren unser Anspruch.
Die Verordnung unterscheidet nach verschiedenen Heizungsarten, den elektrischen Einzelraumheizgeräten und den Einzelraumheizgeräten für gasförmige oder flüssige Brennstoffe. Die elektrischen Einzelraumheiz - geräte werden zusätzlich unterteilt in:
+ Ortsbewegliche Heizgeräte, + Ortsfeste Heizgeräte, + Speicherheizgeräte + Fußbodenheizgeräte + Heizstrahler.
Zentrale Heizgeräte, die z. B. über ein flüssiges Medium Wärme in verschiedene Räume verteilen, sind von dieser Verordnung nicht betroffen. In der nachfolgenden Tabelle sind die mit der Ver- ordnung konformen Produkte für die Anwendungen ortsbewegliche Heizgeräte, ortsfeste Heizgeräte und Fußbodenheizgeräte aufgeführt. Bei Fragen zu passen- den Produkten für die weiteren Heizungsarten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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Katalog 2024
Preise gültig vom 01.01.2024 - 31.12.2024, Preisänderungen vorbehalten | V1
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