251128F BeteiligungsberichtB-O

Zur Erfüllung der Erwartungshaltungen werden folgende Zielsetzungen und Anforderungen in der Umsetzung des Beteiligungsmanagements definiert:  Gewährleistung des operativen Einflusses und der Kontrolle des Landes Neben der Sicherstellung des operativen Einflusses auf die jeweilige Beteiligung ist auch eine aus- reichende Kontrolle der Beteiligungen durch das Land zu gewährleisten. Damit gehen die Beach- tung der strategischen Zielsetzungen sowie die Sicherstellung der budgetären Abstimmung zwi- schen Politik, Verwaltung und Gesellschaft und ein gewisser Informationstransfer vom Land zur Beteiligung und vice-versa einher. Beteiligungen sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Ver- mögensverwaltung, sondern auch im Licht eines umfassenden Finanzmonitorings und Controllings zu sehen, welches auch außerbudgetäre Einheiten miteinschließt.  Risikomanagement und Reporting Ein adäquates Risikomanagement und regelmäßiges Reporting an den Gesellschafter Land Salzburg werden erwartet; interne Kontrollsysteme müssen etabliert sein und sowohl die Vorgaben des Ös- terreichischen Stabilitätspakts 2012 (ÖStP 2012) als auch jene des Haushaltsrechts müssen im Ver- hältnis Land – Beteiligung beachtet werden. Auch diverse rechtliche Konstruktionen (Bestandver- träge, sonstige langfristige Vereinbarungen etc.) oder Veranlagungen – insbesondere im Finanzbe- reich – sind von Interesse für den Gesellschafter Land Salzburg und sollen regelmäßig evaluiert und überprüft werden.  Verwaltungsvereinfachungen Nachdem ein strategisches Grundprinzip die möglichst ökonomische Erledigung der Aufgaben vor- sieht, sind auch eine klare Aufgabenzuweisung sowie eine nachvollziehbare Letztverantwortung der jeweiligen Beteiligungen vonnöten. Eine „Rückdelegation“ von Aufgaben an das Land sollte den Ausnahmefall darstellen.  Hohe Qualität Bei der Leistungserbringung sollten im Rahmen der Finanzierbarkeit bestmögliche Qualität und Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Auch die Beteiligungsunternehmen erbringen ihre Leis- tungen letztlich – wie das Land selbst auch – für die Bürgerinnen als Kunden.  Wirtschaftliche Synergien und Effizienzsteigerungen Im Rahmen der Erledigung von Aufgaben in einen ausgelagerten privatrechtlichen Bereich ist auch darauf zu achten, ob wirtschaftliche Synergien – insbesondere infolge Aufgabenerfüllung mit wei- teren Partnern – erzielt werden können. Durch die Kooperation von Verwaltung und Politik mit den Beteiligungen und den Beteiligungen untereinander sollten Effizienzsteigerung erzielt werden.  Aufgabenbewältigung im Rahmen der Budgets Die Aufgaben der Beteiligungen müssen im Rahmen der vom Anteilseigner Land (vertreten durch Politik bzw. Verwaltung) genehmigten Budgets bewältigt werden. Dies umfasst auch die Ausstat- tung mit den notwendigen personellen Ressourcen.  Klare Zuständigkeiten Innerhalb der Landesverwaltung sollen die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten im Hin- blick auf die Beteiligungen besser (durch strukturelle und prozessuale Maßnahmen auch zwischen den allenfalls betroffenen Dienststellen) geregelt werden. Andererseits müssen auch die Beteili- gungen ihre Pflichten gegenüber den zuständigen Stellen beim Land erfüllen, damit ein notwen- diges Monitoring und Controlling erfolgen kann.

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