251128F BeteiligungsberichtB-O

3.9 Salzburger Regionalstadtbahn Projektgesellschaft mbH

Gesellschafter: Land Salzburg Stadt Salzburg

Anteil in Euro Anteil in %

Das Land Salzburg ist direkt mit 33,33 % und durch die Salzburg AG / Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH mit weiteren 14,19 % an der Salzburger Regionalstadt- bahn Projektgesellschaft mbH beteiligt.

12.000

33,33

12.000

33,33

Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH

12.000

33,33

Somit beträgt die gesamte Summe der durchgerechne- ten Kapitalanteile des Landes Salzburg: 47,52 %

Gesamt

36.000

100,00

Zweck und Gegenstand der im Jahr 2019 von den Gesellschaftern Land Salzburg, Stadt Salzburg und Salzburg AG gegründeten Projektgesellschaft sind Planung und Bau von Infrastrukturprojekten des schienengebundenen öffentlichen Personen- nah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV) in der Landeshauptstadt Salzburg und in deren Einzugsgebiet. Insbesondere sind die unterirdische Verlängerung der Salz- burger Lokalbahnlinie S1/S11 vom Salzburger Lokalbahnhof bis zum Mirabellplatz zu planen, bis zur Genehmigungsreife zu projektieren und die technische Machbar- keit für eine mögliche spätere Weiterführung der S1/S11 in Richtung Süden zu pla- nen bzw. die Systementscheidung dafür vorzubereiten. Darüber hinaus soll die Prü- fung und Planung möglicher weiterer Projekte im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, wie z.B. eine Schienenverbindung vom Messegelände entlang der Au- tobahn A1 zur S1/S11 nahe der Plainbrücke oder die Nutzung der bestehenden Stieglbahn als Nahverkehrsverbindung vom Stadtteil Maxglan in Richtung Haupt- bahnhof und Zentrum sowie die Planung möglicher Verknüpfungen zwischen der Salzburger Lokalbahn (S1/S11) und den ÖBB S-Bahnlinien S2/S3 erfolgen. Anfang des Jahres 2024 wurde mit Bescheid der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Konzession zum Bau und zum Betrieb für eine gemäß § 86 Abs. 2 Z 1 EisbG auf dem Abschnitt „Salzburg Lokalbahnhof bis Hallein Rif“ von der Hauptbahn funktional getrennte und gemäß § 86 Abs. 2 Z 3 EisbG auf der gesamten Strecke „Salzburg Lokalbahnhof bis Hallein“ von den Bestimmungen des 8. Teiles des Eisenbahngesetzes ausgenommene, ver- netzte Nebenbahn mit dem Streckenverlauf „Salzburg Lokalbahnhof – Mirabellplatz – Akademiestraße/Schulbezirk – Salzburg Süd – Anif – Hallein Rif – Hallein Rehhof – Hallein“ verliehen. Mitte des Jahres 2024 wurde im Zuge des UVP-Genehmigungsverfahrens der ersten Etappe mit Bescheid der Salzburger Landesregierung die Genehmigung für die „Verlängerung Salzburger Lokalbahn Salzburg Lokalbahnhof bis Mirabellplatz“ im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Salzburg erteilt. Gegen diesen UVP-Geneh- migungsbescheid wurden mehrere Beschwerden erhoben. Am 10.11.2024 fand in der Stadt Salzburg sowie im Flach- und im Tennengau eine Bürgerbefragung zur Frage „ Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Inte- resse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/ Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird? ”, statt. Bei dieser Befragung stimmten 53,2 Prozent der Befragten mit „NEIN“ und 46,8 Prozent mit „JA“ ab. Als Folge des negativen Ausgangs der Bürgerbefragung wurde im Dezember 2024 die Abwicklung der Gesellschaft beschlossen. Im Zuge der Abwicklung der Gesellschaft sind die bisherigen Arbeiten und Erkennt- nisse für die Zukunft zu sichern. Die bisherigen Umsetzungs- und Planungsarbeiten sind einzustellen und etwaige erforderlichen Rückbaumaßnahmen zu veranlassen. Angesichts des aktuell fehlenden Umsetzungswillens des Projekts „S-LINK“ sind lau- fende Verfahren möglichst zeitnah zu beenden sowie sonstige erforderliche Ab- wicklungsschritte der Gesellschaft zu ergreifen.

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Unternehmens- gegenstand und Beteiligungs- grund:

Besondere Ereignisse im Geschäftsjahr 2024:

Ausblick:

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