3.21 Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH
Gesellschafter : Land Salzburg Republik Österreich Land Burgenland Land Niederösterreich Land Oberösterreich Land Kärnten
Anteil in Euro Anteil in %
1.750 19.250 1.750
5,00 55,00 5,00
1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750
5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00
Land Steiermark
Land Tirol
Land Vorarlberg
Land Wien
Gesamt
35.000
100,00
68
Die NADA Austria GmbH wurde am 01. Juli 2008 gegründet und ist eine nicht gewinnorientierte, unabhängige Anti-Doping Organisation. Grundlage der präven- tiven und repressiven Tätigkeiten sind das Anti-Doping Bundesgesetz und der Welt- Anti-Doping Code. Sportlerinnen und Sportler sind Vorbilder unserer Kinder und Jugend. Das Land Salz- burg ist an der NADA beteiligt, um einen „gesunden, sauberen und fairen“ Sport zu unterstützen. Das Jahr 2024 war von bedeutenden sportlichen Ereignissen geprägt, insbesondere den Olympischen und Paralympischen Sommerspielen in Paris. Die NADA Austria hat ihr Dopingkontrollprogramm gezielt erweitert und intensiviert, um national wie in- ternational einen wesentlichen Beitrag zur Integrität des Sports zu leisten. Unsere Präventionsprogramme wurden weiter ausgebaut, um Sportler/innen schon frühzei- tig für die Gefahren und Konsequenzen von Doping zu sensibilisieren. Die E-Learning Plattform aktiv.nada.at ist mittlerweile zu einer zentralen Säule der Präventions- arbeit geworden und wird laufend weiterentwickelt. Im Frühjahr ist die SKI-WM in Saalbach ein Highlight für uns und ab Herbst 2025 liegt unser Focus bereits voll auf die Olympischen Winterspiele im Frühjahr 2026, wofür es natürlich verstärkt Trainingskontrollen geben wird und unsere Kontrollteams voll gefordert werden. Des Weiteren kommt es zu einer Überarbeitung des Anti-Doping Akademie- und Schulprogramms, aber auch des Welt-Anti-Doping-Code und der zu- gehörigen internationalen Standards, die im November 2025 beschlossen werden. Der neue Welt-Anti-Doping-Code wird in weiterer Folge mit Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.
Unternehmens- gegenstand und Beteiligungs- grund:
Besondere Ereignisse im Geschäftsjahr 2024:
Ausblick:
Prüfung von:
Nach § 268 UGB keine Verpflichtung zur Abschlussprüfung (kleine Gesellschaft).
Nein, der SCGK wird nicht angewendet. Aufgrund des geringen Beteiligungsanteils, dzt. keine Implementierung priorisiert.
Anwendung SCGK
Geschäfts- Führung:
Mag. Michael Cepic
Aufsichtsrat:
Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.
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