251128F BeteiligungsberichtB-O

3.32 Gesundheitsplanungs GmbH

Gesellschafter : Land Salzburg Republik Österreich

Anteil in Euro Anteil in %

1.300 11.700 11.700

3,70 33,33 33,33

Dachverband der Sozialversicherungsträger

Land Burgenland

1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300

3,70 3,70 3,70 3,70 3,70 3,70 3,70 3,70

Land Kärnten

Land Niederösterreich Land Oberösterreich

Land Steiermark

Land Tirol

92

Land Vorarlberg

Land Wien

Gesamt

35.100

100,00

Erlassung von Verordnungen zum Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) und den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) sowie Durchführung der dazugehörigen Begutachtungsverfahren. Die Gesundheitsplanungs GmbH verleiht den Beschlüssen der Landes- bzw. der Bun- deszielsteuerungskommission verbindlichen Charakter, und stellt somit einen we- sentlichen Bestandteil der Landes- als auch der Bundesgesetzgebung dar.

Unternehmens- gegenstand und Beteiligungs- grund:

Besondere Ereignisse im Geschäftsjahr 2024:

Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) wurde § 23 G-ZG vom Nationalrat verfassungskonform neu beschlossen. Die betrifft iwF. auch die Erlassung von Verordnungen zum ÖSG und zu den RSG Kärnten, Salzburg und Wien.

Ausblick:

Erlassung von Verordnungen zum ÖSG und zu den RSG.

Prüfung von:

Nach § 268 UGB keine Verpflichtung zur Abschlussprüfung (kleine Gesellschaft).

Nein, der SCGK wird nicht angewendet. Aufgrund des geringen Beteiligungsanteils, dzt. keine Implementierung priorisiert.

Anwendung SCGK

 Dr. Katharina Reich  Dr. Caroline Graf-Schimek (seit 11.05.2024)  Mag. Ruth Maria Taudes (bis 10.05.2024)  Mag. Richard Gauss

Geschäfts- führung:

Aufsichtsrat:

Die Gesundheitsplanungs GmbH verfügt über keinen Aufsichtsrat.

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