Skriptum Verfassungsrecht 2026

1.2. Staats- und Regierungsformen

Die Staatsform gibt Auskunft darüber, wer an der Spitze des Staates steht, also dessen Repräsentation nach außen innehat, und wie dieser in das Amt gekom- men ist. Wir unterscheiden diesbezüglich die Monarchie und die Republik . Im ersten Fall kommt der Monarch durch Erbfolge in das Amt, dies auf Lebenszeit und ist dem Volk nicht verantwortlich. Im zweiten Fall wird ein Präsident einer Republik vom Volk gewählt, dies nur für eine bestimmte Zeitdauer und ist dem Volk verantwortlich und absetzbar. Die Regierungsform gibt Auskunft darüber, auf welche Weise und durch wen ein Staat regiert wird (die Staatsgewalt ausgeübt wird) und wie die regierenden Organe in diese Position gelangen. Zwei Regierungsformen sollen gegenüberge- stellt werden: Die Demokratie und die Diktatur . Im ersten Fall haben die Rechtsunterworfenen einen beträchtlichen Anteil an der Ausübung der Staatsgewalt . Sei es nun, dass sie Vertreter wählen, die das Recht erzeugen (mittelbare Demokratie) oder sei es, dass sie selbst unmittelbar an der Rechts- erzeugung mitwirken (unmittelbare Demokratie). Im zweiten Fall ist die Aus- übung der Staatsgewalt nicht durch das Volk legitimiert . Der Diktator regiert als einzelner Machthaber aufgrund selbst geschaffener, nicht überprüfbarer und nicht nachvollziehbarer Regeln, er ist ohne Wahl in das Amt gekommen (zB auf- grund eines Putsches). Innerhalb der Staats- und Regierungsformen gibt es weitere Unterscheidungen und zahlreiche Mischformen, je nach der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Regelungen und Kompetenzen der Repräsentanten und regierenden Machthaber und ihrem Verhältnis zueinander. Von einer parlamentarischen Republik spricht man, wenn die Vollziehung von der Gesetzgebung abhängig ist. Österreich ist eine solche parlamentarische , mittelbar demokratische Republik . Die Abhängigkeit der Vollziehung von der Gesetzgebung ergibt sich aus den Kontrollmöglichkeiten (einschließlich der Ab-

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