Skriptum Verfassungsrecht 2026

 Bestellung

Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten ohne jeglichen Vorschlag er- nannt, hingegen werden die übrigen Mitglieder auf Vorschlag des Bundes- kanzlers ernannt. Der Bundespräsident kann dabei ohne Vorschlag zwar keine Ernennung vornehmen , er ist jedoch an den Vorschlag selbst nicht gebun- den . Politisch ist der Bundespräsident bei der Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung an den Willen des Nationalrates gebunden, weil dieser durch Misstrauensvotum der gesamten Bundesregierung oder einzelnen Regierungs- mitgliedern das Vertrauen versagen kann.

Die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, aber zum Nationalrat wählbar sein.

Die Ernennung der Bundesregierung erfolgt formal nicht für die Gesetzgebungs- periode des Nationalrates. Es ist jedoch üblich, dass nach jeder Neuwahl des Nationalrates die Bundesregierung „demissioniert“, um eine Neubestellung zu ermöglichen.

Die Anzahl der Minister ist im B-VG nicht festgelegt. In der Regel wird für jedes Ministerium ein Minister berufen, jedoch kann ein Minister mit zwei Ministerien oder keinem (Minister ohne Portefeuille) betraut werden.

 Aufgaben

Der Bundesregierung obliegen als Kollegium (Ministerrat) nur die ausdrücklich vorbehaltenen Angelegenheiten . Die Beschlüsse im Ministerrat sind einstim- mig zu fassen. Die Bundesregierung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Da diese Bestimmung eine physische Anwesenheit

108

Made with FlippingBook Digital Publishing Software