Rechtlich sind die Mitglieder der Bundesregierung für die Einhaltung der Ge- setze verantwortlich . Der Nationalrat kann Mitglieder der Bundesregierung we- gen schuldhafter Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof anklagen.
c) Bundeskanzler, Vizekanzler und die einzelnen Bundesminister
Neben der Bundesregierung als selbstständiges Organ, dem bestimmte Angele- genheiten ausdrücklich zugewiesen sind, werden die obersten Verwaltungsge- schäfte des Bundes nach dem Ressortsystem von den einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung, und zwar dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den ein- zelnen Bundesministern selbstständig besorgt. Zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung sind die Bundesminister und die ihnen unterstellten Ämter berufen (monokratische Behörde „Bundesmi- nister“, Hilfsapparat „Bundesministerium“). Die Anzahl der Bundesministerien, ihr Wirkungsbereich und ihre Organisation sind im Bundesministeriengesetz 1986 geregelt. Auf die Bundesministerien wird bei der Besprechung der Behör- den im organisatorischen Sinn (Behördenorganisation) zurückzukommen sein 75 .
Hinsichtlich der Verantwortlichkeit wird auf die vorstehenden Ausführungen un- ter b) verwiesen.
2.3. Das oberste Organ der Landesverwaltung – die Landesregierung
a) Bestellung
Die Landesregierungen sind die obersten Vollzugsorgane der Länder . Sie be- stehen aus dem Landeshauptmann, seinen Stellvertretern und den Landesräten; weiters sind sie von den Landtagen zu wählen. Es bleibt nach dem B-VG den
75 Vgl Kapitel VI. 3.1. a).
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