Skriptum Verfassungsrecht 2026

c) Verantwortlichkeit

Auch die Landesregierung oder einzelne ihrer Mitglieder sind politisch und rechtlich verantwortlich. Der Landtag kann der Landesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Vertrauen versagen, was die Amtsenthebung zur Folge hat ( politische Verantwortlichkeit ). Der Landtag kann die Mitglieder der Landes- regierung wegen Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof anklagen ( rechtliche Verantwortlichkeit ).

3. Behördenorganisation auf dem Gebiet der Bundes- und Lan- desverwaltung

Die folgende Darstellung folgt dem organisatorischen Behördenbegriff .

3.1. Bundesbehörden

a) Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesminister

Wie bereits ausgeführt, sind die einzelnen Mitglieder der Bundesregierung nach dem Ressortsystem zur selbstständigen Besorgung der Bundesverwaltung beru- fen. Als Geschäftsapparate stehen dabei das Bundeskanzleramt bzw die einzel- nen Bundesministerien zur Verfügung. Die Zahl der Bundesministerien, ihr Wirkungsbereich und ihre innere Organisa- tion werden durch ein einfaches Bundesgesetz, das Bundesministeriengesetz 1986 , bestimmt. Die Organisation ist daher nicht feststehend, sondern unter- liegt laufenden von den jeweiligen Amtsperioden der Bundesregierung abhän- gigen Veränderungen.

Die Bundesministerien gliedern sich in Sektionen, diese wieder in Abteilungen.

113

Made with FlippingBook Digital Publishing Software