Skriptum Verfassungsrecht 2026

Bildungsdirektion als Präsident vorsteht 76 . Sollte von dieser Möglichkeit Ge- brauch gemacht werden, besteht ein Weisungsrecht des Landeshauptmannes gegenüber dem Bildungsdirektor. Ebenso wird von ihm in diesem Fall die Fach- aufsicht ausgeübt. Ein Ständiger Beirat der Bildungsdirektion hat beratende Funktion in allen auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens zu besorgenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Diesem gehören ua Vertreter der Landes- und Bundeslehrpersonen, der Schüler sowie der Erziehungsberechtigten an. Die Geschäfte der Bildungsdirektion sind unter der Leitung des Bildungsdirek- tors mit der Unterstützung des Präsidialbereichs zu besorgen. Zur Leitung des Präsidialbereichs ist ein rechtskundiger Verwaltungsbediensteter für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen.

c) Sicherheitsbehörden

Die Sicherheitsverwaltung wird nicht zur Gänze von Bundesbehörden besorgt. Insbesondere kommt sie in „unterer“ Ebene den Bezirksverwaltungsbehörden, und soweit die örtliche Sicherheitspolizei betroffen ist, Gemeindebehörden zu.

Weiters ist im Allgemeinen in der Sicherheitsverwaltung stets zwischen der Be- hörde und dem Wachkörper (Bundespolizei, Gemeindewachkörper) zu unter- scheiden.

Wachkörper sind Hilfsorgane von Behörden. Sie sind bewaffnete oder unifor- mierte oder sonst nach militärischem Muster eingerichtete Polizeieinheiten.

76 Von dieser Möglichkeit wird im Bundesland Salzburg auch Gebrauch gemacht. § 1 Salzburger Bildungsdirektionsgesetz, LGBl Nr 92/2018, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 13/2024, normiert den Landeshauptmann als Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg. Zugleich wird allerdings diese Funktion dem für die Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen zuständigen Mitglied der Salzburger Landesregierung anvertraut, LGBl Nr 52/2023.

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