Skriptum Verfassungsrecht 2026

Ihr Handeln wird der Behörde, in dessen Vollziehung der Wachkörper tätig wurde, zugerechnet.

 Begriff der Sicherheitsverwaltung

Die Sicherheitsverwaltung besteht aus der

 allgemeinen Sicherheitspolizei (Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht) und der örtlichen Sicherheitspolizei (allgemeine Ordnungssicherung und Gefah- renabwehr auf Gemeindeebene im eigenen Wirkungsbereich 77 )  und der Sicherheitsverwaltung im engeren Sinn (dem Pass- und dem Mel- dewesen, der Fremdenpolizei, der Überwachung des Eintrittes in das Bun- desgebiet und des Austrittes aus ihm, dem Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen sowie dem Pressewesen und den Vereins- und Versamm- lungsangelegenheiten). Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) regelt die allgemeine Sicherheitspolizei . Die örtliche Sicherheitspolizei fällt in den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder. Die Sicherheitsverwaltung im engeren Sinn ist in den einschlägigen Ge- setzen (Materiengesetzen) geregelt.

 Behörden im Rahmen der allgemeinen Sicherheitspolizei

Der Bundesminister für Inneres ist oberste Sicherheitsbehörde . Ihm unter- stellt sind die Landespolizeidirektionen. Ansonsten sind die Bezirksverwal- tungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Bürgermeister der Städte mit eigenem Statut) die Sicherheitsbehörden, dh überall dort, wo keine Landespo- lizeidirektion bestellt worden ist.

77 Soweit dies im ausschließlichen oder im überwiegenden Interesse der in der Gemeinde ver- körperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet ist, durch die Gemeinschaft inner- halb der örtlichen Grenzen besorgt zu werden; vgl dazu auch das Kapitel VI. 4.2.

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