Er ist Vorstand des Amtes der Landesregierung . Er kann Präsident der Bildungsdirektion sein.
Der Landeshauptmann vertritt das Land .
Wenn auch die Bedeutung dieses Satzes sowohl im B-VG als auch im L-VG nicht ganz klar ist und vor allem die Lehre diesen Satz sehr unterschiedlich versteht, wird jedenfalls darunter eine „allgemeine Vertretungsbefugnis nach außen“ 81 im Sinn einer „Staats“oberhaupt-Funktion zu verstehen sein.
Er leitet die Landesregierung und führt den Vorsitz in ihren Sitzungen .
Eine Konkretisierung dieser Funktion kann in folgenden Regelungen der Ge- schäftsordnung gesehen werden: Zunächst kann der Landeshauptmann in jeder Angelegenheit der Landesver- waltung verfügen, dass ihm der Stand und die beabsichtigte Erledigung eines Geschäftsstückes zur Kenntnis gebracht wird. Ist der Landeshauptmann mit der beabsichtigten Erledigung nicht einverstanden und schließt sich das zu- ständige Mitglied seiner Anschauung nicht an, so ist die betreffende Angele- genheit mit Zustimmung des jeweils zuständigen Mitgliedes der kollegialen Beschlussfassung zuzuführen. Der Landeshauptmann beruft die einzelnen Sitzungen unter Mitteilung der Tagesordnung ein.
Er kann von sich aus Sitzungen anordnen .
Die Landesregierung ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Landeshauptmann oder ein Landeshauptmann- Stellvertreter , anwesend sind.
81 Zum Beispiel gegenüber dem Bund.
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