Skriptum Verfassungsrecht 2026

 Er führt sein Ressort im Rahmen der Landesverwaltung für die Landesre- gierung .

Für den Landeshauptmann gilt diesbezüglich dasselbe wie für die anderen Mit- glieder der Landesregierung.

 Er ist Vorstand des Amtes der Landesregierung .

Die Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung konkretisiert, was da- runter zu verstehen ist.

Dem Landeshauptmann unterstehen alle Bediensteten des Amtes. Als Vorstand des Amtes obliegt ihm insbesondere

 die notwendige personelle und sachliche Ausstattung des Amtes,

 grundsätzlich die dienstrechtliche Behandlung der Bediensteten,

 die Verfügung über die Verwendung der Bediensteten.

Unter der unmittelbaren Aufsicht des Landeshauptmannes obliegt die Leitung des inneren Dienstes dem Landesamtsdirektor . Dieser ist Vorgesetzter sämtli- cher Bediensteter. Der Landesamtsdirektor ist dem Landeshauptmann für den geordneten Geschäftsgang im Amt verantwortlich.

 Er kann Präsident der Bildungsdirektion sein .

Durch Landesgesetz kann normiert werden, dass der Landeshauptmann der Bil- dungsdirektion als Präsident vorsteht. Dies war zB für das Bundesland Salzburg im § 1 Salzburger Bildungsdirektionsgesetz bis 30.9.2020 geregelt. Nachdem der Landeshauptmann beinahe drei Jahre nicht Präsident der Salzburger Bildungs- direktion war, ist seit 18.7.2023 vorgesehen, dass mit dieser Funktion das für die Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen zuständige Mitglied der Salzburger Landesregierung an seiner Stelle mit dieser Funktion betraut wird. 82

82 Derzeit ist daher Landesrätin Mag. Daniela Gutschi Präsidentin der Bildungsdirektion Salz- burg.

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