Skriptum Verfassungsrecht 2026

Der Einfachheit halber bezieht sich der hier beschriebene Stufenbau auf die innerstaatliche Rechtsordnung. Zum Verhältnis zwischen EU-Recht und inner- staatlichem Recht : Es haben sowohl Gesetzgebung als auch Vollziehung darauf zu achten, dass innerstaatliche Maßnahmen nicht dem EU-Recht widersprechen. Vorschriften des EU-Rechtes haben, soweit sie unmittelbar anwendbar sind, „ Anwendungsvorrang “ und gehen innerstaatlichem Recht im Konfliktfall vor. Das heißt: Das widersprechende innerstaatliche Recht bleibt für diesen ei- nen unionsrechtlichen Konfliktfall unangewendet .

4. Bundesverfassungsrecht und Landesverfassungsrecht

Da Österreich als Bundesstaat eingerichtet ist, wie später noch genauer zu be- sprechen sein wird, besteht Österreich aus mehreren Staaten: dem Bund als „Gesamtstaat“ und den neun Ländern als Teilstaaten. Bund und Länder haben daher ihre eigenen staatlichen Grundordnungen, Verfassungen . Das österrei- chische Verfassungsrecht besteht somit aus Bundesverfassungsrecht und Lan- desverfassungsrecht. Wie bereits oben zum Ausdruck kommt, sollte man sich auch immer bewusst machen, dass es jeweils nicht nur ein „Verfassungsgesetz“, also nicht nur eine „Stammurkunde“ gibt, sondern sowohl Bundes- als auch Landesverfassungs- recht jeweils aus einem „Stammverfassungsgesetz“, weiteren „Neben“Verfas- sungsgesetzen und einzelnen Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen besteht.

Das „Stammverfassungsgesetz“ auf der Ebene des Bundes ist das „Bundes-Ver- fassungsgesetz (B-VG)“ .

Das „Stammverfassungsgesetz“ auf der Ebene des Landes Salzburg ist das „Lan- des-Verfassungsgesetz 1999 – L-VG“ .

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